Für den Internetriesen Google gehören Gerichtsverfahren schon zum „täglichen Geschäft“, wird die Alphabet Tochter doch rund um den Globus ständig verklagt – und klagt auch selbst.
In Deutschland kämpft Googel vor dem BGH gegen das deutsche Bundeskartellamt. Die Behörde will im Bereich „Infotainmentsysteme für Fahrzeuge“ seine macht als Marktführer ausnutzt. Zu diesem Zweck will das Kartellamt die Mitbewerbern TomTom und Cerence um eine Einschätzung zu „wettbewerblichen Bedenken“ bitten und dafür Firmen-Interna von Google weitergeben. Das wäre ein tiefer Eingriff in Betriebsinterna gegen die Google sich vehement wehrt.
Die Anwältin von Google sagte vor Gericht: „ Vertragsdetails müssen nicht wörtlich zitiert werden – man kann auch eine Frage formulieren, ob zum Beispiel Rabatte in Höhe von 10, 20 oder 30 Prozent eine Sogwirkung hätten“. Zwei der anwesenden Richterinnen des Kartellsenats stellten in den Raum, dass die Behörde zu weit geht – auch im Hinblick darauf, dass die Vorwürfe des Marktmachtmissbrauchs am Ende nicht haltbar seien.
Kartellamt wirft Google Verstoß gegen Wettbewerb vor
Das Kartellamt wirf Google „verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen“ im Bereich Google Automotive Services (GAS) vor und will dies untersagen. Im Detail geht es um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant, die von Volvo, Ford, Renault, Nissan und Polestar genutzt werden. Laut Kartellamt bietet Google die Produkte nur als Bündel an und gibt den Kunden Vorgaben für die Präsentation der Dienste im Infotainmentsystem von Autos. Im Juni 2023 wurden Google und Alphabet wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken abgemahnt.
Dem BGH liegen Lösungsvorschläge von Google vor und die Beschwerde wegen der geforderten Offenlegung einzelner, bestimmter Textpassagen dieser internen Vorgaben für Kunden. Google hatte bereits zuvor Schwärzungen der Akten durchgesetzt, will aber mehr Passagen schwärzen. Die Anwältin des Konzerns sagte dazu““Wir diskutieren hier nur noch über einzelne Wörter und Teilsätze“. Das Kartellamt stemmt sich dagegen und fordert eine höchstrichterliche Entscheidung vor weiteren Maßnahmen.
Richter will Aufklärung mit Augenmaß
Im ersten Schritt wird das Gericht prüfen, ob die Passagen, die laut Google geschwärzt werden sollen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt und ob die Konkurrenz diese Daten erhalten muss, um „Aufklärung“ dazu zu geben. Zudem ist fraglich, wie viel Aufklärung möglich und nötig ist.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff sagte „ dass das Interesse des Amts an einer Sachaufklärung und das Interesse des Unternehmens an der Geheimhaltung abgewogen werden müssen“. In diesem Fall muss der Senat klären, welchen „Spielraum“ und Befugnisbreite das Bundeskartellamt in diesem besonderen Fall Haben darf. Das ist nicht pauschal bestimmbar und geht laut Richter nur schrittweise. Er hat keinen Zeitplan für eine Entscheidung des Senats vorgelegt und schloss die Öffentlichkeit von dem Verfahren aus.