Die Zeiten, in denen in dunklen Ecken Koffer mit Geld übergeben wurden, sind lange vorbei. Heute finden dubiose Finanzgeschäfte im Internet statt. Und es geht rasend schnell: oft genügt ein Klick der Opfer auf einer der zahllosen dubiosen Online-Handelsplattformen für Finanzprodukte und -dienstleistungen und das Geld ist weg, verschwunden in den dunklen Ecken des Internets und auf dem Weg ins Ausland.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) kämpft gegen den schwarzen Kapitalmarkt, auf dem illegale Geldgeschäfte ohne behördliche Erlaubnis zum Tagesgeschäft gehören. Die Akteure dieses Marktes üben erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Information und Erlaubnis sowie Überwachung der BaFin aus und sind versuchen, arglose Kunden zu täuschen und am Ende auch abzuzocken.
BaFin friert Konten illegaler Online-Handelsdomains ein
Die Behörde erhält zahlreiche Beschwerden von Kunden, die um Geld betrogen wurden. Zudem weisen auch Geschäftspartner, Konkurrenten oder Strafverfolgungsbehörden auf illegale Aktivitäten von Online Handelsplattformen hin, die nicht der BaFin Aufsicht unterliegen, also oft illegal sind.
Um diese „Unternehmungen“ zu stoppen, arbeitet die BaFin mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um illegale Finanzdienstleister zu finden und per Beschluss zu stoppen. Im Jahr 2022 wurden 354 Maßnahmen gegen die kriminellen Unternehmungen von der BaFin angeordnet, so viel, wie noch nie zuvor.
In der Regel werden sogenannte „Weisungen“ ausgesprochen und die Konten der Finanzdienstleister eingefroren, um Kundengelder zu retten. Oft werden auch Finanzinstitute angewiesen, die Konten zu sperren, um Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden. Ist das Geld erst einmal im Ausland und in dunklen Kanälen verschwunden, ist die Rückholung nahezu unmöglich. Und der Erfolg kann sich sehen lassen, denn die BaFin hat durch Weisungen und Sicherstellungen hat neben Gold und Silberbeständen bereits Kundengelder in zweistelliger Millionenhöhe vor dem Transfer ins Ausland gerettet.
Neue „Masche“: Bitcoin Automaten
Wer Bitcoin Automaten in Deutschland anbietet, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Der Markt splittet sich gerade in lizenzierte und illegale Anbieter, die mit Anonymität werben. Als Gegenleistung erheben sie eine Gebühr über dem Marktniveau. Oft werden diese Automaten zur Geldwäsche genutzt. Da der Betrieb ohne Lizenz strafbar ist, verfolgt die BaFin diese Anbieter, stellt die Automaten als Beweismittel für spätere Verfahren sicher. Kunden, die Bitcoin kaufen möchten, sollten genau hinschauen und nicht die Anonymität vorziehen.
Vorsicht bei hohen Gewinnversprechen und vorbörslichen Aktionen
Seit 2021 registriert die BaFin deutlich mehr Fälle von telefonischen Direktkontakten von Anlegern. Diesen Kunden werden Aktien bekannter Unternehmen angeboten, die einen Börsengang planen (vorbörsliche Aktien). Fallen die Kunden auf diesen Fake herein und zahlen für die Aktien, verlieren sie Geld, denn sie erhalten diese Aktien niemals und die „Unternehmen“ verschwinden samt Beute einfach aus dem Netz. Das gleiche gilt für betrügerische Festgeldangebote bei ausländischen Banken.
Anbieter bei BaFin checken
Die BaFin rät allen Nutzern, die Online-Handelsplattformen und Angebote genau zu überprüfen. Auf der eigenen Präsenz bietet die Behörde dafür ein entsprechendes Tool an. Ist die Unternehmung nicht bei der BaFin als lizenziert gelistet, ist Vorsicht geboten. Das trifft auch auf Angebote zu, die mit ausländischen Konten und Banken verknüpft sind und dubiose Jobangebote, bei denen die Mitarbeiter Konten zu „Testzwecken“ oder zur zur Weiterleitung von Zahlungen eröffnen sollen.