Der Schweizer Bundesrat hat am 2. Juni 2023 eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) beschlossen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als Registry der Länderdomain .swiss wurde zugleich von der Regierung beauftragt, die Top-Level-Domain für eine Öffnung für natürliche Personen vorzubereiten.
.swiss ab 2024 für alle Schweizer/innen offen?
Die Länderdomain .swiss hatte bisher strenge Vergaberegeln und schloss natürliche Personen oder Unternehmen mit Handelsregistereintrag (z.B. Künstler, Architekten…) und sogenannte Auslandsschweizer aus.
Das soll sich nach der Revision der VID ändern. Das BAKOM plant, ab dem ersten Halbjahr 2024 die .swiss Domain-Namen für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben zu öffnen. Das gilt auch für Einzelunternehmen ohne Handelsregistereinträge.
Die Zugangsvoraussetzungen erfordern, dass die Registranten mindestens einen offiziellen Nachnamen, der beim Zivilstandesamt registriert ist, haben . Schweizer Staatsangehörige dürfen eine .Swissair-Domain nur für private oder Vereinszwecke sowie für Charity nutzen. Firmendomains können von Auslandsschweizern weiterhin nicht unter .swiss registriert werden. Auch die Zuteilung bei mehreren Anträgen für denselben Domainnamen wurde neu geregelt.
Der Bundesrat hatte mit der Übernahme der Länderdomain festgelegt, dass vorerst im nur schweizerischen Handelsregister eingetragene Unternehmen mit Sitz und physischem Verwaltungssitz in der Schweiz, schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaften oder anderen schweizerische Organisationen des öffentlichen Rechts sowie Schweizer Vereine und Stiftungen eine .swiss-Domain registrieren durften. Diese Maßnahme war geplant, um Sicherheit und Qualität der Domain zu gewährleisten. Bis Mai 2023 wurden 19.000 .swiss-Domains registriert.
Cyberkriminalität efektiv bekämpfen
Die Revision der VID sieht strengere Maßnahmen und Regeln im Umgang mit den Websites vor, um die Cyberkriminalität zu bekämpfen. Die Identifizierungszeiten der Domainbesitzer bei vermutetem Missbrauch auf .ch oder .swiss-Domains wurde von 30 auf 10 Tage gesenkt. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen sich die Besitzer melden und eine gültige „Korrespondenzadresse“ in der Schweiz nachweisen.
Bei Domains, die vor wenige als 90 Tagen zugeteilt wurden und bei denen der Verdacht rechtswidriger Handlungen besteht, hat das BAKOM die Möglichkeit, die Domain für 10 Tage zu blockieren. Gibt der Betreiber in dieser Zeit die Identität nicht korrekt bekannt, wird die Zuteilung widerrufen und die Domain geschlossen. Das BAKOM wird den genauen Zeitpunkt der Öffnung für Registrierungen rechtzeitig bekannt geben