Die Nutzung Künstlicher Intelligenz steigt kontinuierlich und weltweit an. Um die Modelle ChatGPT und Dall-E zu nutzen, ist in der Regel ein Vertrag mit OpenAI nötig oder zumindest sinnvoll, denn das Unternehmen hat vor kurzem die Markenbedingungen geändert und setzt dies rigoros durch. Alle Nutzer sind aufgefordert, die Bedingungen von OpenAI im „Kleingedruckten“ zu lesen und entsprechend zu handeln. Sonst kann es unangenehm werden, wie der Inhaber der Domain sitegpt.ai jetzt erfahren musste.
Bei Regelverstoß: OpenAI untersagt Nutzung
Der Entwickler Banu Teja P bietet auf seiner Webpage sitegpt.ai die kostenpflichtige Nutzung von KI-Modellen von OpenAI an. Am 4. Mai diesen Jahres hat der Mann ein Schreiben der BrandShield LTD erhalten. Dem Webseitenbetreiber wurde mitgeteilt, dass er die Marke „GPT“ ab sofort nicht mehr auf seiner Domain „sitegpt“ nutzen darf. Zur Begründung wurde auf die Markenbedingungen von OpenAI verwiesen.
BrandShield vertritt u.a. die Interessen von OpenAI und scannt das Internet auf Verletzungen der Markenbedingungen. Danach werden die Betreiber der Domains angeschrieben, die gegen die Bedingungen verstoßen und mit einem Verbot der Nutzung von Produkten von OpenAI belegt.
Klare Regeln von OpenAI
OpenAI hat in den Brand guidelines – also den Markenbedingungen – festgelegt, mit welchen Worten die Nutzung der Modelle ChatGPT und Dall-E beschrieben werden muss und zwar zwingend auf der eigenen Domain, in App-Store Beschreibungen und allen Veröffentlichungen, wie Pressemitteilungen.
Im Wortlaut schreibt OpenAI:“Please use descriptive phrases that make it clear your product is developed on OpenAI technology (»powered by« »built on«). Avoid phrases that imply an official partnership with OpenAI (»built with« »developed with«)“ und gibt zahlreiche Beispiele dazu.Zudem müssen die Systeme und Dienste genau beschrieben und mit voller Bezeichnung genannt werden. „GPT“ alleine ist nicht ausreichend und verstößt gegen die Regeln.
Im Regelwerk wurden auch die Nutzungsbedingungen angepasst und mit insgesamt 5 Kriterien belegt u.a., dass die Markenbedingungen jederzeit geändert werden können…
Und zu guter Letzt steht dort: „…we do not permit our GPT brand to be used in product names“.Wir erlauben die Nutzung unserer Marke GPT nicht für Produktnamen). Wer diese regeln missachtet, dem wird die Nutzungserlaubnis sofort entzogen.
OpenAI : konsequent oder kundenunfreundlich
Branchenkritike r finden die neuen Markenbedingungen von OpenAI kundenunfreundlich und sehen ein Abwandern der Kunden oder Desinteresse von Interessenten voraus. Doch die Möglichkeiten von KI und KI-bezogenen Produkten wachsen rasant und so ist es nur verständlich, dass OpenAI die eigenen Markenrechte schützt. Der Nutzer muss sich nur informieren und Regeln beachten.