EURID lockert .eu Vorschriften für Domainbesitzer

29. Juli 2019 | Von | Kategorie: Domain Knowhow, Domain News

Brexit : .eu-Domainnutzung weiterhin für EU-Bürger in Großbritannien möglich

Am 31. Oktober 2019 soll der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union endgültig vollzogen werden. Neben den wirtschaftlichen und politischen Regularien war im Vorfeld auch zu klären, wie mit der Nutzung der europäischen Top-Level-Domain .eu in Großbritannien verfahren werden soll. Die .eu-Domainadressen sind nur für EU-Bürger und Unternehmen registrierbar.

Ursprünglich sollten allen Personen und Unternehmen auf den britischen Inseln nach dem EU-Austritt das Recht auf die weitere Nutzung der .eu-Domains entzogen werden, doch die zuständige EU-Kommission hat nach längerem Abwägen diese Entscheidung, die im Sommer 2018 getroffen wurde, gekippt.

In der letzten Juliwoche hat sich die Kommission an die Öffentlichkeit gewandt und einen „Hinweis an Interessenvertreter zum Brexit und seinen Folgen auf virtuelle Heimstätten im Internet“ gegeben. Darin heißt es, dass EU-Bürger mit permanentem oder temporären Lebensmittelpunkt in Großbritannien die bereits registrierten .eu-Domainandressen „unabhängig von ihrem Wohnort“ weiter nutzen dürfen.

Damit revidiert die EU-Kommission die Pläne, allen 30.000 .eu-Domainadressen, die von Großbritannien aus registriert wurden, die Nutzungsrechte zu entziehen. Zusätzlich sollte die zuständige TLD Verwalterin EURID die Möglichkeit erhalten, diese Verträge ohne Widerspruchsrecht kündigen zu können.

Für Briten und britische Unternehmen bleibt es aber weiterhin bei der Entscheidung, dass die weitere Nutzung oder Registrierung einer .eu-Domainadresse nicht mehr erlaubt sein wird, solange der Nachweis eines Wohn- oder Firmensitzes (oder eines Treuhandkontos) auf EU-Gebiet fehlt.

Weitere Öffnung der reglementierten.eu-Domain

Eine weitere Neuerung ist, dass die .eu-Domain auch für EU Bürger und Unternehmen geöffnet ist, die ihren „Wohn- oder Firmensitz in Drittstaaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)“ haben, was zuvor rigoros ausgeschlossen wurde. Da das auch Großbritannien als „Drittstaat“ einschließen wird, sobald der Brexit vollzogen ist, war die Ankündigung der EU-Kommission zur weiteren Nutzung der .eu-Domains für EU-Bürger auf den britischen Inseln nur logisch und konsequent.

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