Des einen Freund, des anderen … eigene Schuld, die falschen Domain-Ergebnisse der Suchmaschinen !
Deshalb hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sensible Falschaussagen in Suchmaschinen gelöscht werden müssen.https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdfFast acht Millionen Löschanfragen soll alleine die Suchmaschine Google wöchentlich erhalten und ein Ende dieser Anfragewut scheint nicht in Sicht zu sein. Auch wundert es niemanden so wirklich, dass die meisten dieser Anfragen keineswegs eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte zur Grundlage haben, sondern Urheberrechtsverletzungen und die werden natürlich allen voran von der Musikindustrie angeprangert. Dabei kam der Bundesverband gerade einmal auf 387.430 Löschanfragen, während die Recording Industry Association of America weit abgeschlagen lag mit über 55 Millionen Anfragen. Spitzenreiter ist derzeit die British Recorded Music Industry mit 93 Millionen Löschanfragen.Mit Sicherheit waren Domainurheberrechtsverletzungen inkludiert, auch wenn man sich angesichts der ‚Übermacht der Anfragen’ der Musikindustrie fragt, wieso die Verlagsindustrie nicht nachgezogen hat, doch sollte hier eigentlich die viel schwerer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung unterbunden werden. Seit Jahrzehnten war nämlich bekannt, dass es ein beinahe schier aussichtsloses Unterfangen darstellte, einmal von den Domain-Suchmaschinen erfasst, seinen Namen je wieder aus den Domain-Suchergebnissen entfernt zu bekommen, egal, in welchem Zusammenhang dieser auftauchte!Google, die nach eigenen Angaben „größte Suchmaschine weltweit“
trifft es natürlich bezüglich der Löschungsanfragen besonderst hart.Auch wenn es wohl niemanden wirklich in Mitleid für Google ertrinken lässt, dass diese Suchmaschine jetzt förmlich in Anträgen erstickt, so ist das eigentliche Problem dieser Überflutung doch schnell erkannt: Wieder einmal müssen die zurückstecken, die mit einigen wenigen Anträge aufwarten, denn wie Google bei der Bearbeitung der vorliegenden Anträgen vorgeht ist bisher nicht klar. In welcher Reihenfolge die Eingaben abgearbeitet werden und ob da denen mit den meisten Anträgen Vorrang gegeben wird, das ist nicht bekannt.
Sollte dies so sein, so wäre das fatal, den von heute auf morgen lassen sich an die 150 Millionen Anfragen wohl kaum abarbeiten. Wenn dies nicht alles computergesteuert geschieht, dann dürfte man wohl annehmen, dass Google noch die nächsten Jahre damit beschäftigt sein dürfte, bis endlich einmal Land in Sicht ist.
Gut ist, dass in diesem Punkt überhaupt irgendetwas getan wird, besser wäre es, wenn Prioritäten gesetzt werden würden. Noch viel besser wäre es allerdings, wenn solche Themen überhaupt nicht erst zur Debatte stehen würden, doch das darf man getrost als Wunschdenken abhaken. Solange wie es die virtuelle Welt gibt, wird es auch Domainrechteverletzungen geben, seien es Domain-Urheberrechte, Domain-Persönlichkeitsrechte oder die vielen anderen Domain-Rechtsverletzungen, denen man bisher in diesem Zusammenhang eher wenig Beachtung geschenkt hat.
Hoffen wir, dass die Domainsuchmaschinen durch dieses Urteil auch gelernt haben und das Erlernte auch umsetzen können, denn sonst werden in Anbetracht der neuen Domain-Smart-Apps, Suchmaschinen in der nahen Zukunft nur noch die Domain-Löschmaschinen des nächsten Internetzeitalter sein 😉
User, die ein Domain-Suchmaschinenergebnis löschen lassen wollen, sollten sich in aller Ruhe das Webformular, welches Google zu diesem Zweck zur Verfügung stellt zu Gemüte führen. Einfach ist anders, aber das kennen wir bei Google ja schon. Hat man sich aber sorgfältig Punkt für Punkt durchgeklickt, erscheint früher oder später ein Formular, in das alle notwendigen Informationen, sogar die, des eigenen Rechtsbeistandes, eingefügt werden können und ab geht die Post zu Google.
Leider war keinerlei Information darüber zu finden, wie lange der Domain-Prüfprozess bis zur endgültigen Löschung dauern wird. Lediglich ein Hinweis darauf, dass bei fehlenden oder falschen Formularangaben der Antrag ignoriert und gelöscht wird. Wer also ein Anliegen hat, sollte dies mit der größten Sorgfalt vortragen und vor dem Absenden doppelt prüfen.Autor: Wolfgang Wild, Domain“Smalltalk“