Domain Name System (DNS): US Politiker machtlos!

11. Oktober 2016 | Von | Kategorie: Domain Knowhow, Domain News

IANA Klage gegen NTIA scheitert vor US-Gericht

Bis zum letzten Tag hatten Politiker und Sympathisanten versucht, die Übergabe der IANA an die ICANN zu verhindern. Über Jahrzehnte hinweg hatte die US Regierung die Oberaufsicht über das Domain Name System DNS. Laut Vertrag sollte die Übergabe an die verschiedenen Gremien der ICANN am 30.09.16 vollzogen sein und so hatte es Lawrence E. Strickling, Vorsitzender der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) innerhalb des US-Wirtschaftsministeriums auch erklärt: „As of October 1, 2016, the IANA functions contract has expired“.

Vier Bundesstaaten klagen gegen IANA-Transition
Seit dem ersten Oktober halten also private Gremien der Internetverwaltung ICANN die Hand über die DNS und überwachen der Aufgaben und Funktionalität. Im Vorfeld gab es Widerstand vom texanische Senator Ted Cruz, der im US-Kongress eine Anhörung forderte und sich gegen die Übergabe der DNS an die ICANN aussprach.

Nachdem er gescheitert war, reichten am 28. September 2016 die Bundesstaaten Arizona, Texas, Oklahoma und Nevada beim Gericht in Galveston (Texas) eine Eilklage gegen die NTIA ein, um die Transition zu verhindern. Sie klagten auf „Eigentum der USA“, das heißt, der IANA Vertrag dürfe nur mit Zustimmung des Kongresses gekündigt und weitergeleitet werden. Dazu habe die NTIA keinen Auftrag gehabt und damit amerikanisches recht verletzt. Zudem fehle der Behörde die „Kompetenz“ zu solch einer Weiterleitung und der Schutz der TLDs .gov und .mil sei nicht mehr in ausreichender Weise gewährleistet.

Am Nachmittag des 30. September 2016 befasste sich die Kammer unter dem Vorsitz von Richter George C. Hanks jr. Mit dem Eilantrag. Nach der Anhörung beider Parteien wies er die Klage als unberechtigt zurück, da er den Klagepunkten der Bundesstaaten nicht folgen konnte. Die schriftliche Begründung der Klageabweisung liegt noch nicht vor und seit einigen Tagen ist die Übergabe der IANA an die ICANN beschlossen und auch in großen Teilen erfolgt.

Die Kläger haben bisher offengelassen, ob sie die Entscheidung des Gerichts akzeptieren oder Widerspruch einlegen. Zeit genug hätten sie gehabt, denn schon lange stand fest, dass der Vertrag nach dem 30. September 2016 in eine andere Obhut gehen wird.

 

 

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