dotSwiss-Domainnamen: erste Registrierungsphase abgeschlossen
Die erste Registrierungsphase für die neuen .swiss Domains wurde am 9. November 2015 abgeschossen. Das teilte das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (Bakom) offiziell in den Medien und auf der eigenen Domain mit. Diese Registrierungsphase war ausschließlich für öffentlich-rechtliche Körperschaften, geschützte Marken und Herkunftsbezeichnungen sowie von im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, Vereinen und Stiftungen mit Registereintrag offen.
Es wurden rund 9.700 Domain Anträge abgegeben. Aus diesen Gesuchen wurden 7071 gültige Anträge gefiltert. Das Bakom veröffentlichte diese Anträge jetzt auf der Domain nic.swiss. In einer zweiten Registrierungsphase können dann ab Januar 2016 sogenannten „Konkurrenzgesuche“ von weiteren Domain Interessenten eingereicht werden. Die Einreichungsfrist beträgt dann 20 Tage. Während dieser Zeit können sowohl Konkurrenzgesuche als auch Kommentare zu den bereits beantragten Domain-Namen abgegeben werden.
Vereine und Stiftungen ohne Eintrag: Bewerbungen ab 11. Januar 2016
Ab dem 11. Januar 2016 dürfen sich auch Stiftungen und Vereine ohne Einträge in das Register um einen .swiss Domainnamen bewerben. Die Organisationen müssen allerdings nachweisen, dass sie die „Interessen der schweizerischen Gemeinschaft“ fördern. Privatpersonen sind für .swiss Domains derzeit nicht zugelassen. Nach Ablauf der zweiten offiziellen Registrierungs- und Einspruchsphase wird das Bakom die Domainnamen für die .swiss Domains zuteilen.
Besondere Bedingungen für generische Domainnamen
Bei mehreren Bewerbern um eine Swissdomain werden laut Bakom immer die öffentlich-rechtlichen Körperschaften bevorzugt. Ist eine direkte Vergabe wegen zu vieler Interessenten nach der zweiten Phase nicht möglich, kann das Bundesamt für Kommunikation die Domainnamen auch an den meist Bietenden versteigern. Auch bei einer Versteigerung sind Privatpersonen ausgenommen.
Die Bewerber um generische Domainnamen – u. a. hotel.swiss und watch.swiss – werden besonders überprüft. Die Bakom-Satzung schreibt vor, dass die Besitzer generischer Domainnamen den Nachweis erbringen müssen, dass die Domainnamen der gesamten Schweizer Branche oder einer Schweizer Gemeinschaft bzw. eines Berufsstandes von Nutzen sind. Nur dann ist eine Vergabe dieser speziellen generischen .swiss Domain-Namen möglich.