Die Schweizer Länderdomain .swiss wurde 2016 online gestellt. Domainadressen waren aber bis dato nur für öffentliche und private Unternehmen und Organisationen mit Sitz in dem Alpenland registrierbar.
Am 2. Juni 2023 hatte der Schweizer Bundesrat die Verordnung über Internet- Domains (VID) neu geregelt und damit auch die Öffnung der .swiss-Top-Level-Domain für die Allgemeinheit beschlossen. Die Verordnung trat am 01.01.2024 in Kraft und jetzt wurde bekanntgegeben, dass die Öffnung der TLD kurz bevor steht.
.swiss ab April frei verfügbar
Ab dem 24. April 2024 sind .swiss- Domainadressen für Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in der Schweiz registrierbar. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) teilte weiter mit, dass auch Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, wie z.B. Architekten, Handwerksmeister oder Künstler eine Domainadresse erwerben können.
Die Gesuche für die Registrierung müssen eine offizielle Bezeichnung der beantragenden Person, einen offiziellen Nachnamen oder “ einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen“ enthalten. Schweizer Bundesbürger, die im Ausland leben, dürfen .swiss-Domains nur privat oder für wohltätige Zwecke registrieren und führen. Über die Preisgestaltung informierte das Bakom nicht.