EU-Top-Level-Domain im Brexit: Sperre für 81.000 Domains
Im Jahr 2003 hat die Europäische Union einen eigenen Top-Level-Domain bekommen, ab 2005 konnten alle Bewohner und Unternehmen innerhalb der EU-Staaten Domains mit der Länderendung .eu registrieren. Bis zum Jahr 2020 wurden immerhin 3.6 Millionen Domains unter der gemeinsamen TLD registriert. Damit gehört diese spezielle Länderdomain zu den erfolgreichen Top-Level-Domains – doch jetzt scheint sich vieles zu verändern.
Im Jahr 2019 kündigte Großbritannien den Austritt aus der Europäischen Union an. Mit allen Konsequenzen. EURid als Verwalterin der .eu-TLD musste reagieren, denn eine Voraussetzung für die Registrierung und Nutzung einer solchen Domain ist ein Wohn- oder Firmensitz innerhalb der EU. Nach einem Austritt Großbritanniens würde diese Voraussetzung für britische Unternehmen und Bürger entfallen und somit auch die Berechtigung zum Führen einer .eu-Domain.
Im Dezember 2019 führten 300.000 britische Inhaber eine oder mehrere .eu-Domains. EURid wies die Inhaber darauf hin, dass der Betrieb einer solchen Domain an einen Wohn/Firmensitz in der Europäischen Union gebunden sei.
Im Rahmen der Brexit Verhandlungen wurde auch über die .eu-Domains diskutiert. Eine Einigung war kompliziert und zwischenzeitlich wurde sogar festgelegt, dass britische Inhaber ihre Domain auf jeden Fall verlieren würden – egal ob sie einen Wohn/Firmensitz innerhalb der EU nachweisen könnten oder nicht.
Mittlerweile wurde bindend festgelegt, dass Personen mit einen Wohnsitz und britische Unternehmen mit einer Niederlassung in einem EU-Staat ihre .eu Domains behalten dürfen.
Domainsperre seit 01.01.21 mit neuer Frist
Nachdem Großbritannien und die EU praktisch im letzten Moment Ende Dezember 2020 zu einer Austritts-Einigung gekommen sind, müssen sich auch die .eu-Domaininhaber aus Großbritannien entscheiden. Wie zuvor angekündigt sind seit dem 1. Januar viele der Domains nicht mehr aufrufbar.
Das Online-Magazin „The Register“ schreibt, dass 81.000 Webadressen automatisch von EURid offline gesetzt. Da es keine Möglichkeit gibt, sie wieder online zu setzen, gelten sie bis zur endgültigen Entscheidung als eingefroren.
Die Registry hat den Domaininhabern eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um entweder die Domain aufzugeben, umzuziehen oder eine Aufenthaltsberechtigung samt Wohnsitz oder Niederlassung im EU-Raum nachzuweisen. Sollte dies nicht möglich sein, könnten britische Bürger und Firmen einen Treuhänder in der EU als Ansprechpartner für ihre .eu-Domain beauftragen. Die Frist dazu endet am 31. März 2021.
Ab dem 1. April wird EURid die Registrierungen britischer Nutzer automatisch löschen und diese Domainadressen zur Neuregistrierung für Nutzer bzw. Firmen innerhalb des EU-Raumes freigeben.