Domainrecht: Domainbesitzer haftet nicht für Domainbetreiber
17. April 2014 | Von DomainSmalltalkWie das Landesgericht in Wiesbaden urteilte ist im Falle eines gesetzlichen Verstoßes des Domain Betreibers, der eigentliche Domain Besitzer nicht haftbar zu machen.
Die Konstellation, wenn der Domaininhaber seine Domains nicht an Dritte veräußert, sondern die Domain vermieten, oder verpachten will, ist nicht sehr verbreitet und somit gibt es leider auch nur wenige entsprechende Domainurteile.
Das Urteil 1 O 159/13… >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<