Domainrecht: Achtung! Geschaeftsfuehrer im Domain Impressum bei Einzelfirmen
14. Februar 2014 | Von DomainSmalltalkFälschlicherweise bezeichnen sich viele Inhaber von Einzelfirmen im Impressum Ihrer Domain als Geschäftsführer. Das ist rechtlich falsch und der Domain Inhaber kann von der Konkurrenz kostenpflichtig abgemahnt werden.
Die Bezeichnung „Geschäftsführer“ im Domain Impressum, oder auf sonstiger Art und Weise, ist lediglich Personen vorbehalten, die eine juristische Person in der Gestalt einer GmbH oder UG vertreten.
Das belegt nochmals … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<