Domain Recht: Admin C des Domain Besitzers haftet erneut nicht!
11. August 2012 | Von DomainSmalltalkWie das Kammergericht Berlin in einem neuen Fall bestätigt hat, haftet der Admin C nicht für Verstöße des Domaininhabers oder Webseitenbetreibers, wenn er keinen Einfluss auf den Verstoß hat.
Was ist der Admin C ?
Eigentlich eine Kreation der DENIC, die Vergabestelle für .de Domains Diese verlangt dass bei Domain Registrierungen eine Person angegeben wird, die im Streitfall für Korrespondenz … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<