de Domains nun auch für Ausländer ?
18. Juli 2018 | Von Wolfgang WildDENIC: neue Zustellungsbevollmächtigte bei Domainstreitigkeiten
Am 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft getreten. Die Neuregelung des Datenschutzes bringt nicht nur Vorteile, sondern erschwert teilweise strafrechtliche Belange.
Bei Domainstreitigkeiten um .de Domains war bis zum Mai immer der Admin-C als administrativer Ansprechpartner eingetragen. Bei Domaininhabern mit Sitz im Ausland fungierte der Admin-C gleichzeitig als Zustellungsbevollmächtigter im Sinne … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<