Domainrecht: Domains können schutzwürdig sein
17. März 2016 | Von Kerstin EhringBGH weitet Werktitelschutz auf Apps und Domainnamen aus
In einem Gerichtsverfahren um die „Schutzwürdigkeit des Namens von Domainnamen und Smartphone Apps“ hat der BGH den Schutzbereich des § 5 des Markengesetzes erweitert. Dabei handelt es sich um den Absatz 3, der ab jetzt auch den Werktitelschutz für Namen von Smartphone Apps und Domainnamen einschließt.
Gesetz über den Schutz von Marken … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<