Domainhaftung: Falschaussager haftet für die Verbreitung
30. August 2015 | Von DomainSmalltalkInternetrecht: Haftung bei falschen Behauptungen auch bei Weiterverbreitung
Wer im Internet die Tatsachen verdreht, Falschmeldungen und Unwahres behauptet, haftet auch für die Weiterverbreitung dieser Meldungen, wenn dadurch Dritte geschädigt werden.
Bisher konnten Personen und Unternehmen, deren Ruf oder Ansehen im Internet geschädigt wurde, den sogenannten „zivilen Ehrenschutz“ beanspruchen und Löschung der Einträge sowie Wiedergutmachung fordern.
Mit einem aktuellen Urteil geht … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<