Neues Gerichtsurteil zur Unterlassungserklärung bei mehreren Domains
19. Februar 2020 | Von DomainSmalltalkAbmahnungen gegen Shop/Domainbetreiber im Internet werden stets mit einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ ausgesprochen, die der Abgemahnte unterzeichnen sollte, um eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden. Natürlich muss auch die Umsetzung der Unterlassung erfolgen, denn bei Verstößen gegen die Vereinbarung droht eine Vertragsstrafe.
Das Landgericht Düsseldorf hat nun in einem Verfahren über die Ausweitung der Vertragsstrafe entschieden, wenn die Unterlassungserklärung zwar nur … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<