Die Gefahr, Opfer eines Datenlecks oder Hackerangriffs zu werden, steigt nahezu täglich und bisher war es nahezu unmöglich, Schadenersatz einzufordern. Das könnte jetzt deutlich leichter werden, denn der Europäische Gerichtshof hat am 14. Dezember 2023 die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.
In Zukunft gilt: Opfer von Datenlecks oder Verstößen gegen die DSGVO können einfacher Schadenersatz fordern. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Allein der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen „immateriellen Schaden“ darstellen“.
Urteil des EuGH: was ist neu in der Rechtsprechung?
Laut Urteil des EuGH haben Nutzer, die von Datenlecks betroffen sind, unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Das sollte ein Anwalt klären und dann klagen.
Der Vorteil nach der neuen Rechtsprechung: jetzt liegt die Beweislast bei den Unternehmen. Sie sind verpflichtet, vor Gericht nachzuweisen, dass sie angemessene Maßnahmen zur Sicherung ihrer Systeme und zum Schutz vor Cyberangriffen ergriffen und die entsprechenden Systeme regelmäßig aktualisiert haben. Ist dies nicht der Fall, können Betroffene „im Einzelfall“ Schadenersatz einklagen und durchsetzen.
Das Urteil ist eine Erweiterung des Beschlusses des EuGH vom Mai 2023. Da hatte das Gericht entschieden, dass Schadenersatzansprüche nicht bei jedem „unrechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten“ automatisch entstehen. Laut Mitteilung vom 4. Mai 2023 (Az.: C-300/21) sind „Schadenersatzansprüche nur bei einem materiellen oder immateriellen Schaden infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO möglich.“ Diese Entscheidung wurde jetzt auch auf unbeabsichtigte Datenlecks und den unberechtigten Zugriff Dritter auf die personenbezogenen Daten erweitert, was als „Meilenstein“ in der Datenschutz-Rechtsprechung des EuGH bewertet wird.
Cyberangriffe: Experten raten Opfern
Es ist für Nutzer immer sicherer, selbst entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen., denn der Verlust von Personen- und Bankdaten kann dramatische Auswirkungen haben.
Kommt es dann in Unternehmen zu Datenlecks und Cyberangriffen, wird es vor Gericht für diese Firmen schwierig, ausreichende Schutzmaßnahmen nachzuweisen. Damit steigt die Chance auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche der Betroffenen. Es ist wichtig, dazu immer einen Rechtsbeistand zu befragen.