Es scheint ein Phänomen unserer Zeit zu sein: zwei Menschen lernen sich über Datingplattformen kennen, senden sich später intime Fotos zu. Zerbricht die Freundschaft/ Bekanntschaft, kann es passieren, dass diese Fotos ins Internet gelangen und öffentlich sichtbar sind. UND es kann passieren, dass man dafür vor Gericht landet und für diese Bloßstellung schuldig gesprochen wird.
Gerade ist dies einem Mann „passiert“, der intime Fotos einer ehemaligen Bekannten im Internet veröffentlicht hat. Ende 2020 lernt ein Immobilienmakler aus Luxemburg über Tinder eine Frau näher kennen. Obwohl sie sich nie persönlich treffen, entwickelt sich ein beziehungsähnliches Vertrauensverhältnis und die Frau schickt ihm intime Videos von sich. Der Aussage nach vollkommen freiwillig. Der Mann hat diese Videos danach auf Porno – Domains hochgeladen – unerlaubt und ohne Wissen der Frau. Die klagte auf Schmerzensgeld.
Richter verurteilen Beklagten zu Rekord-Schadensersatz
Da die Klägerin aus Nordrhein-Westfalen stammt, wurde der Fall vor der Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf verhandelt. Die privaten Videos, die unerlaubt ins Internet geladen wurden, zeigten die Frau vollkommen unbekleidet und bei „sexuellen Handlungen“. Die Richter sahen in der geschmacklosen Handlung des Luxemburgers einen „besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ und verurteilten den Mann zu Schadenersatz. Dabei wurden die Einkommensverhältnisse des Maklers, der Luxusimmobilien verkauft, berücksichtigt.
Die Klägerin erhält laut Gerichtsurteil der Zivilkammer eine Schadensersatzsumme von 120.000 Euro. Zudem wurde festgelegt, dass der Mann auch „Ersatz für alle zukünftigen Schäden“leisten muss, die eventuell noch auf die Klägerin zukommen, da möglicherweise ihr Ruf nachhaltig zerstört wurde. Auch die sogenannten „Rechtsverfolgungskosten“ der Klägerin, die sich auf derzeit 6.000 Euro belaufen, muss der Beklagte bezahlen.