Ein Ideen und Innovationen fällt oft der Begriff „Patent“. Es gibt immer wieder schützenswerte Slogans, Produkte, Marken oder Ideen, doch gerade kleine Unternehmen oder Start ups kennen die verschiedenen Möglichkeiten und Vorgaben zum Schutz ihrer Ideen nicht. Dann kann der Weg zu „Patent“ langwierig werden. Deshalb hier einige hilfreiche Tipps:
Wie schützt man Produkte?
Technische Neuerungen werden meist über das EU Patentrecht abgesichert . Dieser Patentschutz ist mit dem exklusiven Recht des Inhabers verbunden, die Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder per Lizenzvergaben Dritten zu überlassen.
Seit Juni ist die Patenteintragung deutlich einfacher geworden, es reicht ein Antrag beim Europäischen Patentamt, um den Schutzstatus für alle 17 EU-Mitgliedsstaaten zu erhalten. Wichtig : Patente werden nur für technische Innovationen vergeben, die neu und „gewerblich verwertbar „ sind. Reine Ideen können nicht patentiert werden. Dennoch gibt es auch hier Möglichkeiten zum Schutz.
Ideen schützen: Urheberrecht und Markenrecht
Wenn die Ideen sich manifestiert hat und als sogenannte „feste“ Form gestaltet wurde – Musik, Literatur, Kunstgegenstand oder Malerei aber auch Software – ergibt sich daraus ein Urheberrecht für den Schöpfer/Entwickler. Um das Urheberrecht zu dokumentieren und im Streitfall nachzuweisen, sollten immer originale Exemplare oder versiegelte und datierte Kopien beim Besitzer verbleiben.
Logos, Firmen- und Produktnamen können – ebenso wie ein Domainname – als Marke geschützt werden. Die Beantragung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Als Marke anerkannt werden können auch Farben, Werbejingles oder akustische Logos. Auch sogenannte „charakteristische Objekte“, wie der Mercedes-Stern oder der Obi-Biber können so geschützt werden. Bei Domainadressen vergibt das DMPA den exklusiven Besitzanspruch für 10 Jahre.
Gebrauchsmuster oder eingetragenes Design (Geschmacksmuster)
Das Gebrauchsmuster wird häufig als „kleines Patent“ bezeichnet und hat ähnliche Rechte. Geschützt werden spezielle technische Lösungen und Verbesserungen bestehender Technologien. Bei der Anmeldung erfolgen keine Prüfungen auf Neuheit. Der Schutz besteht nach erfolgreicher Prüfung für 10 Jahre. Gebrauchsmuster sind z.B. Einwegrasierer, Post-its oder auch Plastikbehälter wie Tupperware.
Bereits seit 2014 schützt das Geschmacksmuster das Design eines Produkts inklusive Form, Linien, Farben und Texturen. Wird es als „ eingetragenes Design“ geschützt, erhält der Inhaber das exklusive Recht zur Nutzung ohne Zeitbegrenzung.
Befindet sich eine Idee noch in der Entwicklung oder bahnen sich Partnerschaften rund um diese Idee an, können Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen werden, die dann alle Informationen rund um das Projekt schützen und alle Pflichten rechtssicher darstellen.