Seit Monaten sitzen die Mitglieder der „Letzten Generation“ auf Straßen und kleben sich dort aus Protest gegen die Klimapolitik der Bundesregierung fest. Mittlerweile hat sich zwischen den genervten Passanten und Autofahrern, den Behörden und den Klimaklebern viel Wut aufgestaut. So manch einer sieht eine wachsende Schwäche beim Staat, die sich gegen diese Vereinigung so wenig durchsetzen kann. Anscheinend haben diese Menschen mehr Rechte bei ihrem Protest, als die Menschen, die morgens zur Arbeit, zum Studium oder zur Rettung anderer Menschen fahren müssen, dabei massiv behindert werden und sich nicht mal wehren dürfen.
In Bayern geht man härter gegen die Klimaaktivisten vor, als z.B. in Berlin. Es werden schneller Verfahren abgearbeitet und Strafen verhängt.Nun steht sogar der Vorwurf zur Bildung einer Kriminellen Vereinigung im Raum und das Amtsgericht hat per Beschluss die Durchsuchung von 15 Objekten und Wohnungen von Mitgliedern der Letzten Generation angeordnet. Bei der bundesweiten Razzia wurden gegen 7 Klimaaktivisten von Seiten der Münchner Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Im Zuge dieser Razzia wurde auch die Webseite der Letzten Generation beschlagnahmt. Ein fataler Behördenfehler.
Staatsanwaltschaft München beschlagnahmt Klimaaktivisten-Domain
Im Zuge der Razzia gegen die „Letzte Generation“ hat die Münchner Staatsanwaltschaft die Webseite der Vereinigung beschlagnahmt und auf die Domain der bayerischen Polizei. Besucher der Domain bekamen den Hinweis: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)“ Das Bayerische LKA hatte auf Nachfrage erklärt, dass diese Formulierung von der Generalstaatsanwaltschaft München vorgegeben wurde.
Was für ein Fauxpas, für den die Behörde jetzt massiv kritisiert wird. Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte auf Nachfrage ein, dass die Formulierung auf der Webseiten „unzutreffend“ sei und derzeit nur ein Anfangsverdacht gegen die Letzte Generation besteht.
Der NDR hatte beim Strafrechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München nachgefragt, ob dies zulässig sei. Der Jurist antwortete, dass die Formulierung „absolut unzulässig „ sei, da die Letzte Generation weder laut Strafgesetzbuch noch vor einem Gericht als Kriminelle Vereinigung eingestuft wurde. „Alles andere ist reine Vorverurteilung und mit dem für staatliche Stellen geltenden Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unvereinbar“, schreibt Zöller.
Die Staatsanwaltschaft München hat den Fehler öffentlich eingeräumt, die Klimaaktivisten wollen gegen die Behörden klagen.