Neueintrag Handelsregister: Bundesjustiz warnt vor Fake Domains

18. November 2022 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Wer eine Gesellschaft gründet, benötigt einen Handels- oder Unternehmensregistereintrag. Dieser erfolgt im Handelsregister beim zugehörigen Amtsgericht. Nach erfolgtem Eintrag sind die Daten des Unternehmens über das Handelsregister abrufbar. Das ruft Kriminelle auf den Plan, die mit falschen Zahlungsaufforderungen oder Rechnungserstellungen mittels Fake-Portalen, Geld zu erbeuten.

Das Justizportal des Bundes und der Länder hat daher ein öffentliche Warnung herausgegeben und schreibt:

„Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen – teilweise unter Verwendung behörden- ähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain -namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de– „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. Anbieten.Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.“

Der Bundesanzeiger hat eine Liste mit kriminellen Domains angefügt.

Täter handeln schnell und gezielt

Die Täter suchen gezielt nach Neueintragungen in den Registern, um dann „zeitnah“ gefälschte Rechnungen oder unberechtigte Forderungen an die Unternehmen zu senden. Die Anschreiben wirken seriös, offiziell und sind meist mit dem Wappen des jeweiligen Bundeslandes versehen. Die Aufforderung zur Zahlung der geforderten Summe auf ein Bankkonto ist mit korrekten Daten unterlegt. Es werden kurzfristige Zahlungsziele genannt. Die Schreiben sehen oft täuschend echt aus und sind für Laien nur schwer als Betrug erkennbar.

Die Täter stehen mit dieser Masche sehr unter Erfolgs- und Zeitdruck, denn auch die Behörden verschicken die entsprechenden Rechnungen schnell an die Unternehmen. Fällt ein Bearbeiter auf den Fake herein, wird das meist erst bemerkt, wenn die „echte“ Rechnung kommt.

Betrug anzeigen

Betrugsversuche sollten immer bei der örtlichen Polizei angezeigt werden. Zusätzlich sollte das zuständige Amtsgericht über Betrug nach Handels-Unternehmensregistereintrag informiert werden. Dabei ist es wichtig, das Amtsgericht über offizielle Kontaktwege zu informieren und nicht die Kontaktmöglichkeiten im Schreiben zu nutzen. Ist eine Überweisung erfolgt, muss die zuständige Bank informiert werden, die sich dann um eine Rückholung der Gelder bemüht.

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