Innenministerin Faeser (SPD) plädiert für eine Wiedereinführung der verpflichtenden Mindestspeicherfrist, die seit 2017 ruht. Ist die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wieder verpflichtend, müssten Telekommunikationsanbieter die Kundendaten speichern und das ohne konkreten Anlass. Ein Grund ist, dass sie den Strafverfolgungsbehörden bei den Ermittlungen von Tatverdächtigen zur Verfügung stehen.
Das Innenministerium spricht von einer Notwendigkeit zur effektiveren Bekämpfung von Hasskriminalität und Kindesmissbrauch sowie der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen und Kindern.Die Behörden könnten häufig diese Tatverdächtigen nicht weiter verfolgen, weil deren IP Adressen nach Besuchen gelöscht wurden.
Europäischer Gerichtshof urteilt zur Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof ( EuGH) hat zum 20. September 2022 eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Aufgrund dieses Urteils will die Ampelkoalition eine neu Regelung auf Basis des Grundgesetzes erarbeiten. Schon jetzt ist absehbar, dass sich sowohl die Koalition nur schwer über Eckpunkte einigen kann als sich auch nur wenig Akzeptanz in der Opposition abzeichnet.
Nancy Faeser, die die Idee der Mindestspeicherfrist vehement verteidigt, bekommt ablehnende Kommentare von der FDP und den Grünen. Bundesjustizminister Buschmann ( FDP) sieht die Idee kritisch, plädiert für den sogenannten „Quick Freeze“, bei dem Internetprovider erst bei konkretem Anfangsverdacht zur Speicherung der Daten von Einzelpersonen für einen vorgegebenen Zeitraum speichern müssen. Dies allerdings auch nur bei schweren Straftaten.
Auch das sogenannte „staatliche Hacking“ steht in der Kritik. Ministerin Faeser will hier mehr Befugnisse für die staatlichen Sicherheitsbehörden, die Koalitionspartner wollen klare Rahmenbedingungen aus Gesetzesbasis und mehr Kontrollen. Sie vermissen zudem konkrete Vorschläge des Innenministeriums. Bereits abgeschmettert wurde die Idee, „Trojaner“ für die Zentrale Stelle für die Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) zu entwickeln oder einzukaufen. Das gab dann einen Sperrvermerk von den Grünen und der FDP. Die sogenannte Hackerbehörde wird nur finanziert, wenn ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt.
Gefahren im Internet: nur abwehren oder Hackback ?
Auch bei der Praxis des „Hackback“, von Frau Faeser nur „aktive Gefahrenabwehr im Cyberraum“ genannt ist die Regierung uneins. Soll der Staat zurückschlagen, wenn er im Internet angegriffen wird? Oder sollen Attacken nur aktiv umgelenkt werden? Und welche Behörde wird diese Aufgaben übernehmen? Muss das Grundgesetz geändert werden? Das besagt, dass die Gefahrenabwehr im Internet ( noch) Ländersache ist. Könnte die Bundespolizei eine solche generelle, länderübergreifende Aufgabe übernehmen und erfolgreich ausfüllen? Oder aber der Bundesnachrichtendienst (BND)? Viele Fragen, viele Wege und wenig Antworten im Streit um die digitale Sicherheit Deutschlands.