Black-Friday.de klagt gegen Marke Black Friday

27. November 2019 | Von | Kategorie: Domain Recht

Das deutsche Portal Black-Friday.de wurde im Januar 2012 gegründet. Es wird vom Marketingexperten Simon Gall betrieben. Die Domain bietet eine übersichtliche Auflistung von Black Friday Deals und -händlern, um den Nutzern den Einstieg in diesen besonderen Marketingclou zu vereinfachen.

Ein Jahr nach der Gründung des Portals wurde die Wortmarke „Black Friday“ beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und im Jahr 2016 auf die aktuelle Inhaberin übertragen.Seitdem sind deutsche Händler verunsichert, das die Inhaberin der Wortmarke alle Verkäufer – egal welcher Warengruppe – angreift, sobald der Begriff „Black Friday“ auch nur als Zusatz verwendet wird. Simon Gall kämpft seitdem gegen die Inhaberin der Marke und ihre unberechtigten Angriffe auf sein Portal und Handelspartner.

Simon Gall reicht Löschungsklage ein

In seinem Kampf gegen „Black Friday“ hat Simon Gall jetzt den nächsten Schritt getan. Am 27. November 2019 reichte das Portal „Black-Friday.de beim Landgericht Berlin eine Löschungsklage wegen Verfalls gegen die Inhaberin der zweifelhaften Wortmarke eingereicht ((§ 49 Abs. 1 MarkenG). Als Grund gab Gall an, dass für über 900 anhängige Waren und Dienstleistungen, die mit der Marke verknüpft sind, niemals eine Nutzung auf dem deutschen Markt vorgesehen war.

Simon Gall nennt auf seiner Domain dazu Beispiele, wie „Black Friday Batterien“, „Black Friday Drehzahlmesser“, Black Friday Geschäfte“ oder auch „Black Friday Musikinstrumente“. All diese Begriffe und Hunderte mehr sind Verknüpfungen, die die Inhaberin der Wortmarke „Black Friday“ geschaffen und eintragen lassen hat und die in der Realität so nicht existieren. Eine Benutzung der Begriffe nach § 49 Abs. 1 MarkenG ist im deutschen Handelsraum so nicht erkennbar, weshalb eine Löschung aufgrund von Nichtbenutzung erfolgen muss.

Antrag auf Löschung schon 2018 gestellt

Black-Friday.de und weitere Parteien hatten schon Anfang 2018 eine Löschungsantrag der Wortmarke „Black Friday“ beim Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt. Der Antrag wurde am 28. März 2018 positiv beschieden, doch die Markeninhaberin reichte dagegen Beschwerde beim Bundespatentgericht ein. Die Verhandlung dazu fand am 26. September 2018 statt, doch eine Entscheidung des Gerichts ist bis dato nicht ergangen.

Das Bundespatentgericht hat aber eine Einschätzung zum Löschungsantrag abgegeben. Demnach steht das Gericht einer Löschung der Wortmarke „Black Friday“ überwiegend positiv gegenüber und wird sie in großen Teile bestätigen. Durch die Aktivitäten des Portals Black-Friday.de seit 2012 am Markt, besteht für den umstrittenen Begriff „Black Friday“ ein Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) für den Bereich Werbedienstleistungen. Das gleiche gilt für den Bereich Handelsdienstleistungen für Elektro- und Elektronikwaren.

Für die weiteren eingetragenen Waren und Dienstleistungen könnte das Gericht dem Fortbestand der Marke zustimmen, deshalb hat Simon Gall eine finale Löschungsklage eingereicht und hofft auf schnelle Lösungen.

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