Domain Brexit: Briten müssen EU Domains aufgeben

11. Januar 2019 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Sicherheit

Brexit: Leitfaden für britische .eu- Domaininhaber veröffentlicht

Großbritannien hat sich zum Austritt aus der Europäischen Union entschieden. Der sogenannte „Brexit“ soll am 29.Mai 2019 vollzogen werden und bringt große wirtschaftliche und kulturelle Veränderungen für die Briten mit sich. Um diesen Umschwung unproblematisch und transparent zu halten, verhandeln die EU und Großbritannien, um ein entsprechendes Abkommen zu schließen.

Was wird aus .eu Domains in Großbritannien?

Auch im digitalen Bereich wird es Veränderungen geben, ebenso im Domainbereich, denn mit dem Austritt aus der EU Zone ist es „natürliche Personen mit Wohnsitz in Großbritannien ebenso wie dort errichtete Unternehmen und Organisationen nicht mehr berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren oder registriert zu halten“.

Bereits im April 2018 hat die EU Kommission einen Vorschlag zur Neuordnung der Regeln für die .eu TLD vorgestellt. Dieser steht jetzt zur Diskussion, ist aber noch nicht abschließend vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament verhandelt worden, sodass es derzeit keine aktuellen neuen Leitlinien gibt.

Domain-Leitfaden für Großbritannien

Den britischen Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen, die Inhaber einer .eu-Domain sind oder eine solche Domain registrieren wollen, gibt das britische Kulturministerium in einem Leitfaden wichtige Anregungen mit auf den Weg.

In dem Leitfaden heißt es: „ Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen sollten Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 lesen und prüfen, ob sie noch berechtigt sind, eine .eu-Top-Level-Domain zu besitzen“.

Sollte Großbritannien den EU Raum ohne geregeltes Abkommen verlassen, müssen alle Besitzer der .eu Domain noch einmal prüfen, ob sie „Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 festgelegten Zulassungskriterien erfüllen, um eine .eu-Oberstufe zu erreichen“. Ist dies nicht der Fall, rät das Kultusministerium , die Registrierung in eine andere Top Level Domain zu übertragen.

Wenn die .eu Registrierung bis zum 29.März 2019 abläuft, sollten die Besitzer die Registrierung auf einer anderen TLD – u.a. .com, .co.uk oder .org – vornehmen. Zusätzlich empfiehlt der Leitfaden auch, sich möglicherweise Rechtsbeistand einzuholen oder die weiteren Möglichkeiten mit dem zuständigen Registrar der .eu Domain zu diskutieren.

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