„Migrantenschreck“: Domainbetreiber verurteilt
Der Betreiber der Domain migrantenschreck.ru wurde vom Landgericht Berlin zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Der Mann aus Thüringen, der als mutmaßlicher Rechtsextremist gilt, hatte über die Domain „Migrantenschreck“ Waffen beworben, die mit Hartgummigeschossen geladen werden.
Das Gericht wies ihm den illegalen Verkauf von 167 Waffen zwischen Mai und November 2016 nach. Der Transfer der Waffen erfolgte von Ungarn nach Deutschland.
Der Mann hatte auf seiner Domain mit mit rassistischen Sprüchen gegen Flüchtlinge und andere Ausländer für den Kauf der Hartgummi-Waffen geworben, die in Deutschland erlaubnispflichtig sind. Um seine „Werbung“ und den Verkauf aktiv zu unterstützen, hatte er falsche Gerüchte über angebliche Gewalttaten von Flüchtlingen auf der Domain verbreitet und so den Verkauf gefördert.
Das Gericht sah beim Inhalt der Domain Migrantenschreck den Tatbestand der „Volksverhetzung“ als erwiesen an. Zudem wurden die Waffen ohne Frage nach einem Waffenschein und besondere Sicherheitsmaßnahmen als normales Paket verschickt. Der Erlös aus diesem Waffenhandel soll laut Staatsanwaltschat 99.000 Euro betragen haben.
Die Ermittler kamen dem Mann aus Thüringen im Sommer 2017 auf die Spur, als bei Hausdurchsuchungen in Berlin, Brandenburg und Thüringen mehrere Waffen gefunden wurden, die Kunden nachweislich über die Domain Migrantenschreck erworben hatten. Danach konzentrierten sich die Ermittlungen auf den Domainbetreiber, der im März 2018 in Ungarn inhaftiert und im Sommer 2018 nach Deutschland ´überstellt wurde.
Vor Gericht legte der 35jährige ein umfängliches Geständnis ab. Das Gericht folgte dem Verlangen der Staatsanwaltschaft nach einer mehrjährigen Haftstrafe und verurteilte de Mann unter der Beachtungen der „volksverhetzenden Werbung“ auf seiner Domain zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten. Ob der Mann in Berufung geht, wurde bisher nicht bekannt, es ist aber anzunehmen, das seine Verteidiger bereits im Verfahren einen Freispruch gefordert hatten. Bis zum Antritt der Haftstrafe ist der Mann – trotz erheblicher Fluchtgefahr – auf freiem Fuß