Anfang diesen Jahres ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Darin heißt es u.a., dass „klar strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis gelöscht werden müssen. Weniger „eindeutige“ Fälle sollen innerhalb von sieben Tagen aus dem Netz verschwinden. Bei Zuwiderhandlungen und wiederholten Verfehlungen drohen den Betreibern von Domains und sozialen Netzwerken drastische Strafen, die in die Millionen gehen können.
Nach sechs Monaten hatten die großen sozialen Netzwerke eine erst Bilanz gezogen und Zahlen zu Beschwerden herausgegeben. Demnach wurden allein bei Youtube zwischen Januar und Juni 2018 rund 215.000 Beschwerden registriert, bei Twitter waren es im gleichen Zeitraum 265.000 und bei Facebook nur 1704. Facebook räumte aber ein, dass das Meldeverfahren „kompliziert“ sei und führt die geringere Zahl an Beschwerden auch darauf zurück.In der Sitzung des Digitalausschusses äußerten sich die Vertreter der großen Netzwerke positiv über das NetzDG und sprachen von „ersten positiven Verbesserungen“.
Justizminister sprechen über NetzDG
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stand auch auf der Tagesordnung der letzten Konferenz der Justizminister der Länder. Nach einer längeren Diskussion verabschiedeten sie einen Beschluss mit der Forderung nach einer Nachbesserung der Meldeverfahren in sozialen Netzwerken.
Konkret fordern die Minister von Bundesjustizministerin Barley herauszufinden, ob das NetzDG „angesichts der Erfahrungen aus der Praxis und zur Vermeidung von Umgehungen dahingehend präzisiert werden sollte, dass den Nutzern das Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden im unmittelbaren Zusammenhang mit angezeigten Beiträgen oder zumindest auch leicht auffindbar zur Verfügung gestellt werden muss“ . Die Formulierung des Frage übernahm der Berichterstatter der Konferenz, Hamburgs Justizsenator Till Steffen. Er sagte: „Wenn wir Hass und Hetze im Netz wirksam zurückdrängen wollen, müssen wir dem Gesetz mehr Biss geben und Lücken stopfen.“
Das Gesetz habe sich als „zahnloser Tiger“ entpuppt, da manche Domains ihre Beschwerdeformulare regelrecht vor den Nutzern verstecken und die Verfahren verschleiern oder verkomplizieren.
Auch die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden werde unnötig erschwert, indem auf konkrete Anfragen „inhaltsleere“ Antworten gegeben werden. Diese Praxis wollen die Minister mit Strafen belegen, die zukünftig bis zu 500.000 Euro betragen können. Zudem sollen uneinheitliche Meldeverfahren der Netzwerke angeglichen werden, um bessere Nutzungsmöglichkeiten und Übersicht zu schaffen. Auch in diesem Punkt sei das NetzDG noch nicht zu Ende gedacht und muss überarbeitet werden.