Costa verliert Streit um costa.com
Die Costa Croceriere S.P.A., allgemein bekannt als Costa, ist eine italienische Reederei mit Spezialisierung auf Kreuzfahrten. Sie ist seit 1948 aktiv und gehört seit 1997 zur amerikanischen Carnival Corporation & PLC. Bereits seit 1989 hält Costa mehrere Marken, die den Firmennamen tragen und ließ 2014 auch „Costa“ als EU-Marke registrieren.
Die Domain costa.com wurde kurz nach dem Übergang der Reederei in den Tochterpool von Carnival registriert. Costa sieht in der Domain ihre Markenrechte verletzt. Der Domaininhaber ist Investor, der seine Daten mittels eines Privacy Service anonym hält. Er bot die Domain für Pay-per-Click-Werbung für Kreuzfahrtgesellschaften an und setzte Links zu Mitbewerbern von Costa. Im Jahr 2017 bot er die Domain zum Verkauf an. Als Kaufpreis setzte er 1 Million USD fest. Costa wandte sich danach an die WIPO, um eine Übertragung der Domain wegen Verletzung der Markenrechte zu erzwingen.
Panelisten entscheiden gegen Costa
Dieser Fall wurde von drei Panelisten entschieden. Berufen waren Steven A. Maier als Vorsitzender sowie Anna Carabelli und The Hon Neil Brown Q.C. als Beisitzende. Die drei befragten die Beschwerdeführerin und den Beschwerdegegner, der umfangreich antwortete.
Er führte an, dass er bei der Registrierung der Domain costa.com im Jahr 1997 die Schifffahrtsgesellschaft nicht kannte und dass „costa“, was „Küste“ bedeute, ein begriff sei, der von vielen Institutionen, Firmen und Personen verwendet werde. Er habe die Domain in mehr als 20 Jahren nie zum Kauf angeboten und vermutet ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) durch Costa. Tatsächlich gibt es viele Streitigkeiten um den Begriff „Costa“, die dem US Patentamt vorliegen und der Inhaber der Sonnenbrillenfirma Costa del Mar hatte in der Vergangenheit bereits ein UDRP Verfahren um costa.com verloren.
Die Panelisten folgten der Behauptung der Costa Reederei nicht, der Domaininhaber habe die Domain bösgläubig registriert. Sie stellten fest, dass die Gesellschaft den Begriff „Costa“ immer nur mit einem Zusatz als Marke eintragen lassen und ihn nie als Hauptwort alleine benutzt. Zudem werde dieser Begriff seit Jahrzehnten weltweit für Business und Freizeit genutzt. Die Entscheider glaubten nicht, dass der Inhaber bei der Registrierung an einen Zusammenhang mit der Costa Group dachte. Auch der Verkaufspreis von 1 Mio USD sei nicht sittenwidrig, das er von Nachfrage und Angebot bestimmt wird.
Die Panelisten wiesen nach ausgiebiger Beratung den Antrag der Beschwerdeführerin ab..