Nach Domainauktion.web: Donuts fordert Schadensersatz von ICANN
Die Ruby Glen LLC, Tochtergesellschaft der Domainverwaltung Donuts, hat die Niederlage auf der ICANN Auktion um die Top Level Domain .web noch nicht verwunden. Das Unternehmen hat jetzt Klage gegen die ICANN erhoben und fordert Schadenersatz in Millionenhöhe.
Die sogenannte »auction of last resort« war eine Versteigerung der nTLD .web, die von der ICANN veranstaltet wurde. Das amerikanische Unternehmen Nu Dot Co LLC gewann die Auktion und bezahlte die Rekordsumme von 135 Millionen USD für die Rechte an diesem Registry Vertrag.
Allerdings hat das eher kleine Unternehmen diese gewaltige Summe nicht selbst aufgebracht. Mittlerweile hat die Verisign. Inc bestätigt, mit Nu Dot Co vertraglich vereinbart zu haben, die Kaufsumme zu bezahlen. Dafür werden nach erfolgter Transaktion die Registry Rechte an Verisign übertragen. Damit hätte die Registry, die bereits alle .com und .net Domains verwaltet, eine zugkräftige nTLD im Portfolio. Für diesen Deal fehlt nur noch die Zustimmung der ICANN.
Donuts verklagt ICANN
Bereits kurz nach Auktionsende hatte Donuts Protest gegen Ablauf der Auktion eingelegt. Im Vorfeld war nicht klar kommuniziert worden, dass die Verisign.Inc als Finanzier hinter dem Gebot von Nu Dot Co stand. Jetzt die neue Klage vor dem United States Disctrict Court of California. Donuts verklagt die ICANN auf Schadensersatz in Höhe von ca. 22,5 Millionen USD. Die Summe entspricht dem Anteil, den jeder der sechs Mitbieter erhalten hätte, wenn sich alle Interessenten außerhalb der Auktion und ohne das Eingreifen der ICANN geeinigt hätten.
Ob Donuts mit der Klage gegen die Internetverwaltung überhaupt Erfolg haben kann, wird von vielen Experten bezweifelt. Ob die »auction of last resort« rechtens war, wird im Vorfeld geklärt werden. Dazu muss die ICANN erst offenlegen, wie sie die Erlöse aus der Auktion einsetzt. Bisher stehen nur Behauptungen und Vorwürfe im Raum, dass Donuts mit der Übertragung der TLD an Verisign nicht einverstanden ist, wird bei einem eventuellen Verfahren kaum von Bedeutung sein. Zudem sind laut „Bewerberhandbuch der ICANN““ Zivilklagen nicht zulässig und werden schon im Vorfeld abgelehnt.