Namendomains: rechtlich geschützt!

18. August 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Urteil im Domainstreit: BGH entscheidet zugunsten von Namensinhabern

Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein wichtiges Urteil zu Domainnamen gefällt. Es stammt aus einem verfahren, das am 24. März 2016 beendet wurde und sich u.a. auf das Namensrecht nach §12 BGB beruft.

Streit um Domain „grit-lehmann.de“ vor dem BGH
Die Karlsruher Richter beschäftigten sich in einem aktuellen Verfahren mit den Rechten von Namensinhabern und deren Domainregistrierungen. Die Klägerin namens Grit Lehmann forderte die Freigabe der Domain „grit-lehmann.de“ vor Gericht, nachdem sie bei der Denic gescheitert war. Die Klägerin ist bereits eingetragene Inhaberin der Domains „gritlehmann.de“ und „gritlehmann.com“. Doch die dritte Domain „grit-lehmann.com“ wurde von einer anderen Person registriert. Frau Lehmann bat die Denic um Freigabe, erhielt aber eine abschlägige Antwort. Also reichte sie Klage ein.

Im Verfahren wurde der Nutzer der Domain „grit-lehmann.de“ befragt. Dieser gab an, er habe die Domain für seine Ex-Lebenspartnerin namens Grit Lehmann registriert. Die Richter stellten bei einer Überprüfung fest, dass die genannte Dame nicht als Besitzerin eingetragen und die Domain danach genutzt wurde. Das Gericht konnte nicht wirklich herausfinden, wie die Domain genutzt werden sollte und gaben der Klägerin recht. Laut dem BGH müssen „ alle Gleichnamigen „einfach und zuverlässig“ überprüfen können, dass die Adresse wirklich eine Grit Lehmann nutzt“.

Da dies hier nicht der Fall war, erhält Grit Lehmann die Rechte an der Domain „grit-lehmann.de“. Für den Beschluss spielte es keine Rolle, wie viele Namensdomains die Klägerin registriert hat und das es weitere Alternativen bei den TLDs .com oder .eu gibt. Da Frau Lehmann die Domains als Namensinhaberin betreibt, obliegt es ihr auch allein, die Domains mit Themen zu füllen.

Der Beklagte muss nun zeitnah die Domain freigeben und die Klägerin kann sie danach umgehend auf ihren Namen übertragen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil vom 24. März 2016 die Rechte von Namensinhabern – unabhängig von der Domainnutzung – nachhaltig gestärkt.

 

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