Domainstreit: 1. FC Köln verklagt Domainbesitzer

24. Juni 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

1. FC Köln streitet um Domain fc.de

Vor dem Landgericht Köln wird zurzeit ein Streit um die Domain fc.de ausgetragen. Der 1.FC Köln hatte die Herausgabe und Weiterführung dieser Domain gefordert. Der bisherige Besitzer weigert sich und so muss das Gericht nach Prüfung der Sachlage und Anhörung beider Parteien entscheiden.

FC Köln wollte Domainadresse kaufen
Der Kölner Bundesligist hatte dem Besitzer der Domain fc.de ein Angebot unterbreitet und war bereit, die Adresse für 5.000 Euro zu erwerben. Der Besitzer lehnte ab und bot die Domain anderen Fußballvereinen – u.a. dem FC Bayern München und dem 1.FC Augsburg – angeboten. Beide Vereine lehnten ab und teilten später im Zuge des Verfahrens schriftlich mit, dass der Begriff „FC“ am besten zum Kölner Fußballverein passe.

Da zwischen dem Verein und dem Besitzer keine Einigung zustande kam, ging der Domainstreit vor Gericht. Gordian Hasselblatt, Anwalt des 1. FC Köln reichte eine umfassende Klageschrift mit insgesamt 60 Seiten und 1.000 Anlagen am Kölner Landgericht ein, um die Übertragung der Domain zu erwirken.

„FC“ als Teil der Marke des 1. FC Köln?
Der Anwalt des Fußballvereins führte in der Verhandlung aus, dass der Begriff „FC“ als Teil der Marke 1. FC Köln zu sehen sei. Das hätten auch die vom Domaininhaber angeschriebenen Fußballvereine so gesehen und von einem Kauf der Domain fc.de Abstand genommen.

Der verantwortliche Richter Heinz-Georg Schwitanski folgte den Anmerkungen der Kläger und betonte: „FC“ sei ein griffiges Kürzel für den 1. FC Köln“. Zudem sei der Verein durch dieses Kürzel im Internet gut auffindbar und deshalb ist der Begriff „schützenswert“. Dem Domaininhaber hingegen nütze das Kürzel nicht, ist doch seine Webseite nach eigenen Angaben rein privat und wird nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet.

Urteil wird im Juli erwartet
Das Gericht hat den Termin zur Urteilsverkündung auf den 12. Juli 2016 festgesetzt. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Richter Heinz-Georg Schwitanski bestimmen, dass die Löschung der Domain erfolgen muss, um dem 1. FC Köln die Möglichkeit zur Registrierung geben zu können. In diesem Fall müsste der Beklagte die Gerichtskosten in Höhe von rund 2.000 Euro tragen. Wäre er auf das Angebot der Geißböcke eingegangen, wäre es ein gutes Geschäft gewesen – jetzt kommen noch hohe Kosten dazu und die Domain ist am Ende trotzdem weg.

 

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