Hasstiraden im Internet: Polizei beschlagnahmt Computer in Chemnitz
An die vielen anonymen „Hater“, die bösartige und sehr unfreundliche Kommentare online stellen, haben sich viele User schon fast gewöhnt und ignorieren diese Posts. Doch manchmal gehen die Tiraden weit über das Ziel hinaus und die Justiz greift ein.
Ein 40jähriger Mann aus Chemnitz hatte sich im Herbst 2015 mehrfach auf der Facebook-Seite von Pegida unter einem Nickname gemeldet und Hetzposts geschrieben. Da er dort auch zur Gewalt gegen Muslime aufrief, wurde ein Internetnutzer aus Sachsen darauf aufmerksam und meldete die Einträge der örtlichen Polizei. Daraufhin schaltete sich die Staatsanwaltschaft Chemnitz ein und ermittelte den Klarnamen. Dem Handwerksmeister wurde ein Strafbefehl über 1.800 Euro zugesandt. Da der Mann die Zahlung verweigerte, wurde er vor Gericht geladen.
Die Verhandlung fand am 21.03.2016 statt und der Angeklagte äußerte sich mit keinem Wort zu den Vorwürfen.Der Anwalt bemängelte die unzureichenden Beweise, denn ein geübter Hacker hätte sich in das Facebook-Konto seines Mandanten einloggen können, um es für die Treats zu missbrauchen. Am Nachmittag vertagte das Gericht den Prozess, um weitere Informationen zum Tathergang einzuholen und Beweise zu sichern.
Polizei durchsucht Wohnräume
Das Gericht beauftragte die Polizei, die Wohnung des Angeklagten zu durchsuchen und PC-Technik sowie Smartphones zu beschlagnahmen. Eine Beschwerde vom Verteidiger gegen die Durchsuchung wurde mit dem Argument „Gefahr in Verzug“ abgelehnt. Immerhin ist der Angeklagte kein Unbekannter, denn unter seinem Tarnnamen hatte er sich bereits mehrfach asylkritisch geäußert. Bei einer Demonstration vor einer Erstaufnahmeeinrichtung in Einsiedel trat er als Sprecher auf.
Bei einer genaueren Untersuchung will die Staatsanwaltschaft jetzt herausfinden, ob die Facebook-Einträge von dem Mann stammen. Der Mann, der den Post angezeigt hatte, sagte gegenüber der Polizei, er melde „solche Posts“ sonst nur Facebook, aber dieser Eintrag war ihm „deutlich zu heftig“ und sollte verfolgt werden. Wann der Prozess fortgeführt wird, ist bisher nicht bekannt.