Domainabmahnung: Notebook gegen Software

12. Januar 2016 | Von | Kategorie: Domain Recht

Onlinehändler im Streit: Notebooksbilliger mahnt Mitbewerber ab

Notebooksbilliger gehört zu den erfolgreichen Onlineshops für Elektronik und Hardware. Seit fast 14 Jahren ist das Unternehmen auf dem deutschen Markt präsent und vielen Kunden in ganz Europa ein Begriff. Softwarebilliger ist ein Händler für Hard- und Software und seit rund 5 Jahren auf dem Markt.

Angeblich hat sich der Onlineshop auf der Domain softwarebilliger.de beim Aufbau an dem Segmentführer orientiert und einen Shop nach dem Vorbild von notebooksbilliger.de designt. Sehr zur Verärgerung des Konkurrenten, der sich dadurch nach eigenen Angaben in seinem Geschäftsfeld gestört fühlt. Deshalb hat Notebooksbilliger den Mitbewerber Softwarebilliger jetzt wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt und aufgefordert, „gleiche Wesensmerkmale“ zu entfernen, um Verwechslungen jetzt und in Zukunft zu vermeiden.

Domainname und Layout ändern
Notebooksbilliger hat für den Mitbewerber einen Katalog mit Forderungen erstellt, der umgehend ausgeführt werden soll. Dazu gehört neben einer Neugestaltung des Shop-Layouts auch die Änderung des Domainnamens. Notebooksbilliger fordert, die Endung „billiger.de“ aus dem Domainnamen zu entfernen, damit die Namensgleichheit endet und keine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Softwarebilliger bietet eine ähnliche Sortimentspalette an, wie Notebooksbilliger.

Softwarebilliger.de hat sich in einer Pressemitteilung zur Abmahnung des Mitbewerbers geäußert. Das Unternehmen betont, dass die Gestaltung des Online-Shops keine Designkopie sei, sondern in prägnanten und für Elektronik-Shops geläufigen Farben gehalten werde. Das Layout sei keine Kopie, sondern solle lediglich das Interesse des Kunden wecken, der nach Elektronikprodukten sucht.

Die Endung „billiger.de“ in Verbindung mit dem prägnanten Shop-Layout stellt nach Meinung von Softwarebilliger keine Markenrechtsverletzung dar und sei eine „freie, sehr häufig genutzte Endung“ in verschiedenen Geschäftsbereichen.

Abmahnung oder Gerichtsstreit?
Ob Softwarebilliger den Forderungen von Notebooksbilliger nachkommt oder es auf einen Gerichtsstreit ankommen lässt, ist derzeit noch offen.

 

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