Bundeskartellamt: Vertriebsbeschränkungen im Internet sind rechtswidrig
Das Bundeskartellamt Bonn hat ein jahrelanges Ermittlungsverfahren beendet. Ein Hersteller hatte in seinen Vertriebsbestimmungen Beschränkungen für den Onlinehandel vorgesehen. Das Bundeskartellamt stellte jetzt eindeutig und verbindlich klar: „Marktplatzverbote und Beschränkungen des Internetvertriebs sind rechtswidrig“.
Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat diese Entscheidung begrüßt. Schon lange fordert der BVOH mehr Rechtssicherheit für den Onlinehandel und ist deshalb mit der Grundsatzentscheidung äußerst zufrieden.
Rechtssicherheit für Shoppingdomains, Online-Marktplätze und Hersteller
Seit Jahren beschäftigen sich die Gerichte mit unzulässigen Vertriebsbestimmungen vor allem ausländischer Hersteller und Marken. Einige Verfahren gegen große Marken, wie Adidas oder Asics wurden bereits von Gerichten eingestellt oder abgewiesen. Beschränkungen im Onlinehandel oder Marktplatz-Vertriebsverbote wurden schon im vergangenen Jahr von vielen Richtern als unzulässig angesehen. Jetzt stützt die Entscheidung des Bundeskartellamts diese Urteile und sorgt auch in den Verfahren für mehr Entscheidungssicherheit.
Für die Onlinehändler und auch Kunden ist dieses Grundsatzurteil ein großer Erfolg und ermöglicht mehr Transparenz und offene Preisvergleiche, wie sie von Kunden gewünscht sind. Marktplatzverbote und Onlinebeschränkungen einzelner Marken sollten ab jetzt also der Vergangenheit angehören. Zudem können sich Onlinehändler jetzt gegen den Druck von Herstellern wehren, die Märkte beschränken wollen. Aufgrund der neuen Entscheidung des Bundeskartellamtes haben Verfahren vor Gericht jetzt deutlich bessere Chancen für Onlinehändler, die sich den Vertriebsbeschränkungen widersetzen.
Europäische Kommission überprüft Vertriebsbeschränkungen
Nach dem Urteil des deutschen Bundeskartellamts überprüft die Europäische Kommission nun erstmals den europaweiten Onlinehandel auf Vertriebs- und Marktplatzbeschränkungen. Dazu wurden allein in Deutschland 500 Fragebögen an Onlinehändler geschickt. Zusammen mit Tausenden weiteren Erhebungen in ganz Europa will die Sektion eCommerce der EU-Kommission den „Ist Zustand“ auf Shoppingportalen erfragen und Praxisbeispiele für rechtswidrige Beschränkungen sammeln. Die Kommission ruft alle Onlinehändler auf, sich auch an der Befragung zu beteiligen, wenn kein offizieller Fragebogen verschickt wurde. Je mehr Daten gesammelt werden, umso besser wird das Internetvertriebsklima für Händler und Kunden werden, hofft die EU-Kommission.