Domainhacker: Hell wird der Prozess gemacht

5. Juli 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Sicherheit

Bonn: Prozess gegen russischen Domainkriminellen beginnt

Der Hacker „Hell“ steht in Bonn vor Gericht. Für diesen Prozess wurden die Sicherheitsmaßnahmen deutlich verschärft. Ein größeres Polizeiaufgebot wurde bestellt und eine zweite Sicherheitsschleuse aufgebaut.

Vor allem die ausländischen Prozessbeobachter aus Russland und internationale Medienvertreter mussten sich der erweiterten Vorsichtsmaßnahmen beugen und alle Smartphones, sowie Tablets und andere elektrische Geräte vor der Tür zum Gerichtssaal abgeben.

Prozess mit hoher Brisanz
Der Hacker mit dem Pseudonym „Hell“ ist in der Szene der Domain-Hacker eine zweifelhafte Berühmtheit. Der 41-jährige Russe lebt in Bonn und startet von hier aus seinen „Internetkrieg“ gegen russische Oppositionelle und andere Personen, deren Inhalte auf Domain-Blogs und Webseiten „störend“ sind. Im Fokus seiner Cyberangriffe stand in den Jahren 2011 und 2012 der russische Blogger und Systemkritiker Alexei Nawalny, dessen Domain und private E-Mail-Accounts gehackt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft dem Mann Domainhacking in Verbindung mit Datendiebstahl und Datenmissbrauch sowie Veränderung von Daten auf privaten Webseiten vor. Bereits im Jahr 2007 hat er die Blogdomain eines russischen Oppositionellen gehackt, der in München lebt. Während der Mann im Ausland war, verschaffte sich „Hell“ mit gefälschten Identifikationsunterlagen den Zugang zu dessen Accounts und löschte dort die gesamten Domaindaten und Blogeinträge.

Im Fall Nawalny veröffentlichte er nach dem Hacking der Accounts sensible Daten der Familie im Internet. Diese drei Fälle kann die Staatsanwaltschaft eindeutig belegen, denn entsprechende Daten wurde bei einer angeordneten Durchsuchung des Computers des Angeklagten sichergestellt.

Falls „Hell“ wegen Cyberkriminalität verurteilt werden sollte, drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis. Am ersten Verhandlungstag äußerte sich der 41-jährige weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen. Ob sich weitere Vorwürfe bestätigen, wird der Prozess zeigen.

 

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