Domainfilesharing: BGH stimmt Kläger zu

13. Juni 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

BGH-Urteil bestätigt Schadenersatz für Filesharing

Eigentlich wurde bereits 2012 höchstrichterlich festgelegt, dass Eltern nicht automatisch für ihre minderjährigen Kinder haften, wenn diese illegale Tauschbörsen für Musik besuchen und nutzen. Dazu sollten sie aber über die Risiken und das allgemeine Verbot dieser Domains wegen Verletzung der Urheberrechte aufgeklärt sein und es muss ein Nutzungsverbot bestehen.

Jetzt beschäftigte sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem illegalen Filesharing von Minderjährigen. Die Musikfirmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI Records hatten drei Familien wegen der unerlaubten Freigabe von zahlreichen Musiktiteln (illegales Filesharing) abgemahnt und Schadenersatz in vierstelliger Höhe gefordert.

Bundesgerichtshof verurteilt Eltern in drei Fällen zum Schadenersatz
In einer ersten Verhandlung vor örtlichen Gerichten wurden bereits Urteile gesprochen und alle drei Familien zur Zahlung der Abmahnkosten verurteilt.

Im ersten Fall wurden vom PC der Familie mehr als 400 Musiktitel von der 14-jährigen Tochter des Hauses auf einer Tauschbörse eingestellt. Die Jugendliche gab bei der Polizei an, dass sie nicht richtig gewusst habe, dass dieses Filesharing illegal sei. Dem Gericht konnte die Mutter als Familienoberhaupt nicht klar darlegen, dass sie die Tochter ausreichend belehrt und ein Verbot ausgesprochen hatte.

Die beiden anderen Familien bestritten das Filesharing mit widersprüchlichen Angaben und gaben einen Missbrauch durch unbekannte Dritte an. So soll eine Familie während der Downloads im Urlaub in Spanien (Mallorca) gewesen sein. Widersprüchliche Angaben der Familienmitglieder konnten diese Aussagen aber nicht bestätigen.

In der zweiten Familie bestritt der Vater nicht, dass der PC mit dem Internet verbunden war, gab aber an ,, dass weder Ehefrau noch Sohn die Logins oder Administratorrechte hätten und so kein Filesharing betreiben könnten.

Die verurteilten Familien wandten sich an den Bundesgerichtshof, der jetzt die Urteile der Vorinstanzen in vollem Umfang bestätigte. Grundsätzlich reicht eine mündliche Belehrung über illegalen Musiktausch und ein Verbot für Filesharing aus – es muss nur klar genug ausgesprochen werden.

Eindeutige Rechtsprechung vom BGH
Eltern sollten ihren Kindern nicht grundsätzlich misstrauen und sie auf Schritt und tritt überwachen, sind aber generell dazu verpflichtet, über die Gefahren und illegale Domains aufzuklären und zu unterbinden. Das gilt auch für erwachsene Kinder, die noch im elterlichen Haushalt leben und deren Computer nutzen

 

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