Gesetzentwurf für Haftung von Hot-Spot-Betreiber vorgelegt
Die Bundesregierung plant den Ausbau von öffentlichem W-LAN und eine gute Abdeckung durch Breitband. Die Ziele wurden im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt und sind Grundlage für den neuen Gesetzentwurf. Darin beschreibt die Bundesregierung die mittelfristigen Pläne.
Die Abgeordneten haben erkannt, dass der digitale Fortschritt und das Internet unverzichtbar für ein gesundes Wachstum der deutschen Wirtschaft sind. Bis 2018 sollen flächendeckend schnelle Internetzugänge für alle Bürger entstehen. Die Netzneutralität ist gesichert. Zusätzlich plant die Regierung, in größeren Städten und Metropolregionen das Angebot an kostenlosem W-LAN deutlich zu erweitern. Diese Maßnahmen sind wichtig, um Deutschland in der Zukunft zu einem führenden digitalen Standort in Europa auszubauen.
Soweit die Pläne der Politiker und Parteien. Um diesen Ausbau voranzutreiben, müssen verschiedene Regelungen getroffen und auch Gesetze überarbeitet werden, um Investoren und Betreiber von W-LAN Netzen zu überzeugen.
Vor allem Haftungsfragen sowie die Abwehr der Domainkriminalität sind auf dem Prüfstand und müssen im Vorfeld der Erweiterung mit klaren Gesetzen unterlegt werden.
Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes für den relevanten Bereich vorgelegt. Die Bundesregierung plant, Hot-Spot Betreiber aus der Haftung für Rechtsverstöße Dritter zu befreien. Dafür werden die Anbieter verpflichtet, umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit kein Missbrauch stattfinden kann. Dazu gehören moderne und sichere Verschlüsselungen der Netze und Kennwörter zur Anmeldung im betreffenden W-LANNetz. Dadurch soll das Eindringen unberechtigter Personen verhindert werden. Zusätzlich sollen die angemeldeten W-LAN-Nutzer eine Willenserklärung abgeben, in der sie bestätigen, während der Nutzung des Netzes keine Rechtsverstöße zu begehen.
Regeln für private W-LAN-Nutzung
Noch in der Diskussion befindet sich ein eingerückter Absatz des Gesetzentwurfs, dass gewerbliche Hot-Spot-Betreiber auch Privatpersonen, die einen W-LAN-Zugang teilen, die Namen der jeweiligen Nutzer kennen müssen.
Wie weit hier Datenschutzregeln umgangen werden, ist bisher nicht abschließend geklärt. Dieser erste Gesetzentwurf bedarf sicher noch weiterer Nachbesserungen oder Ergänzungen. Die Bundesregierung hat zusätzlich weitere Gesetzänderungen für den Bereich der Internetkriminalität in der Beschlussphase. Darin werden auch die bereits seit mehreren Jahren bestehenden EU-Richtlinien zur Abwehr von Cyberkriminalität angewendet und die Strafen für Domainhacker sehr deutlich erhöht.