WIPO Domainentscheidung: boss.black geht an Hugo

26. Februar 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

UDRP Verfahren der Hugo Boss AG

Bereits seit dem Jahr 2003 ist die Kollektion „Boss Black“ eine eingetragene Marke der deutschen Hugo Boss AG. Deshalb hatte das Unternehmen ein UDRP Verfahren gegen den derzeitigen Inhaber der Domain boss.black eingereicht und fordert die Übertragung der Domain- und Nutzungsrechte.

 

In der Domainregistrierung wurde Florida/USA als Standort des Inhabers angegeben. Beim Anklicken erfolgt eine Weiterleitung zu Website Domainsales.com, auf der dieser Domainname zum Verkauf angeboten wird. Die Modemarke Boss macht in ihrer Beschwerde bei der WIPO geltend, dass der Domainname boss.black mit dem Namen der Modelinie übereinstimmt und der Domaininhaber keinerlei Anzeichen zu einer Eigennutzung – was bei diesem Namen auch sehr schwierig sein würde – zeigte. Die Boss AG vermutet den Domainnamen-Verkauf als  ausschließlichen Zweck und fordert aus diesem Grund die Übertragung.

WIPO Panelist Matthew S. Harris informierte den Antragsgegner über die UDPR und bekam eine erste Antwort vom Domainbesitzer aus Amerika. Das Statement war dem Panelisten nicht aussagekräftig und schlüssig genug, sodass er eine weitere schriftliche Einlassung forderte. In der Erklärung gab der Inhaber der Domain an, zu keiner Zeit an die Möglichkeit der Verwechslung oder an eine Anlehnung an die Marke Hugo Boss gedacht zu haben führte als Beweis weitere .black-Domainregistrierungen an, u.a. powerful-black , selfmade.black und weitere Domainadressen. Er schrieb, dass diese Domains – inklusive der boss.black – Adresse – auf einer Informationsdomain gelistet seien und zum Verkauf stehen.

Domainrückführung an Hugo Boss bestätigt

Matthew S. Harris ordnete nach einer sorgfältigen Prüfung der Angaben beider Parteien die sofortige Übertragung der Domain boss.black an die Hugo Boss AG an. Er begründete diese Entscheidung mit der absoluten Übereinstimmung von Marken- und Domainnamen. Der „Dot“ in boss.black ist dabei kaum merklich, sodass eine Unterscheidung in der Öffentlichkeit praktisch nicht stattfindet.

Der Antragsgegner konnte keine legale Nutzung dieser Domain nachweisen, obwohl er dies in seiner schriftlichen Darlegung angegeben hatte. Angeblich sollte die Domain in der Zukunft den Lebensunterhalt seiner Familie absichern, was aber mit keiner Aktivität belegbar ist. Zusätzlich stellte Matthew S. Harris die Bösgläubigkeit des Antragstellers fest, der zwar angab, die Markenrechte nicht verletzen zu wollen, die Domain-Adresse boss.black aber mit dem Wissen um die Bekanntheit der Marke Hugo Boss bewusst und augenscheinlich nur zu späteren Verkaufszwecken registriert hat.

Auf den Fakt, dass bei dieser besonderen Adresse Name und Domainendung den Markennamen Boss Black ergeben, ging der WIPO Panelist nicht weiter ein, obwohl über diese Sonderfälle bereits vorher entschieden wurde. Die Domain-Übertragung ist somit rechtskräftig.

 

 

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