Das Landgericht Köln spricht bag.de per Urteil dem Bundesarbeitsgericht zu
Hingegen konnte das Bundesarbeitsgericht, bisher unter der Domain bundesarbeitsgericht.de erreichbar, damit punkten, dass die Buchstabenfolge, die hier vorlag, schon seit 1955 die Abkürzung für speziell dieses Gericht war und im allgemeinen Sprachgebrauch auch mit dieser Bedeutung verknüpft wurde. Zwar kommt man nicht umhin schmunzelnd festzustellen, dass die Beklagte recht kreativ geworden ist, bei ihrer Begründung, wieso gerade ihr diese Domain zustand, doch letztendlich ist die Entscheidung nur zu begrüßen, hat die Anwahl diese Webseite doch mit Sicherheit schon für einige Verwirrungen gesorgt.
Die Sorge, dass jetzt auch andere Institutionen Domains annektieren wollen, die ihnen aufgrund des Namensrechts zustehen und jetzige Domaininhaber unterliegen werden braucht man nicht zu haben, denn sofern es sich um erwachsene Webseitenbesitzer handelt, sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass diese die Abkürzungen der wichtigsten Institutionen im eigenen Land kennen.
Auch ist es nicht besonders sinnvoll Domains zu lange zu parken und dann womöglich auch noch mit Links vollzustopfen, denn so lässt sich im Zweifelsfall nicht einmal eine ordentliche Nutzung der Domain nachweisen.
Jedem zukünftigen Domaininhaber sei trotzdem noch einmal ans Herz gelegt, was schon oft erwähnt wurde, und zwar in der Namenswahl und Namensregistrierung seiner eigenen Domain eine gewisse Umsicht walten zu lassen. Es nimmt nicht allzu viel Zeit in Anspruch eine der großen, bekannten Suchmaschinen oder auch den Duden zu befragen, ob eine bestimmte Buchstabenfolge vielleicht stellvertretend für eine Institution, Organisation oder ähnliches im Gebrauch ist, falls nicht schon bei der Registrierung ein Hinweis darauf gegeben wird, dass es namensrechtliche Probleme geben könnte.
In Fällen, in denen sich beispielsweise zufällige Namensähnlichkeiten oder gar Namensgleichheiten ergeben sieht der Fall natürlich anders aus. Hier wäre es ratsam sich mit dem derzeitigen Domainbesitzer einfach in Verbindung zu setzen und gerade wenn es sich um eine große Firma handelt, abzusprechen, wie man im vorliegenden Fall am günstigsten für alle Beteiligten verfahren sollte. Vielleicht ergibt sich ja sogar eine nutzbringende Kooperation aus diesem Kontakt, man kann nie wissen.
Anmerkung von Domainsmalltalk:
Wenn der Fall der Fälle aber doch eintritt und eine Domain registriert wurde, die von einer anderen Person oder Firma beansprucht wird, tut man gut daran auf Anschreiben sofort zu reagieren, um nicht später viel schlechtere Karten zu haben bei einem eventuell anstehenden Domain-Gerichtsstreit. Auch hier, wie in allen anderen rechtlichen Belangen gilt:
Im Zweifelsfall immer einen Rechtsanwalt zurate ziehen !
Autor: Wolfgang Wild, Redaktion Domainsmalltalk, Domain-Kategorie: Domainrecht