Erweisen sich die neuen Domainendungen jetzt schon als Schwachsinn hoch zehn? Es scheint so, denn wenn man sich die unzähligen Meldungen ansieht, die es seit Einführung von immer neuen TLDs gibt, fragt man sich, ob die virtuelle Welt jetzt endgültig den Verstand verloren hat.Nun ist eine neue Diskussion entbrannt, und zwar die, ob sich nun doch allgemeine Begriffe als Marke registrieren lassen.So geschehen, als einige findige Firmen hergegangen sind und sich Begriffe wie ‚Auto’, ‚Immobilien’, ‚Sex’ und viele mehr als Marke haben registrieren lassen, und zwar bei der Trademark Clearinghouse.Obwohl eigentlich gar nicht möglich, denn allgemeine Begriffe der jeweiligen Landessprache lassen sich nun einmal nicht so ohne Weiteres als Marke registrieren, steht die Firma auf dem Standpunkt sich nicht in die Rolle eines Prüfers drängen zu lassen und lediglich alle Marken zu akzeptieren, die die Registrierungsrichtlinien erfüllen.
Und dies sind offenbar andere, als das Recht zulässt.Der Wahnsinn nimmt also seinen Lauf und schon hört man es aus allen Registrarecken rufen, dass die und die Domain nicht registriert werden kann, weil ein eventueller Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt.
Sinn und Zweck?
Nun, erst einmal der, dass Markenrechteinhaber ein Vorrecht auf bestimmte Domains haben und natürlich der, dass Registranten sich so herrlich abschrecken lassen, eine Domain überhaupt zu registrieren. Ein Verlustgeschäft für die Registrare, ein Gewinn für all die, die bestimmte Domains nicht registriert sehen wollen. Sei es um sie sich irgendwann selbst einmal zu sichern oder um einfach so zu tun, als ob.Verständlicherweise sind die User genervt und haben all das schon kommen sehen, vielleicht nicht im Detail, aber schon lange wurden Stimmen laut, dass die neuen TLDs reinster Unsinn seien.
Anhand der vielen neuen Meldungen sieht man, dass sie damit nicht ganz unrecht hatten.
Welcher Empfehlung soll jetzt aber ein Internetnutzer folgen, der sich eine neue Domain registrieren lassen möchte? Ganz einfach! Der, wenn irgendmöglich nur die altbekannten Domainendungen für seine neue Internetadresse in Betracht zu ziehen und derer gibt es immerhin noch 280 Stück. Damit dürfte man dem neuen Domainendungswahn ganz gut aus dem Weg gehen können und letztendlich ist dann wirklich nur noch die Frage nach einer eventuellen gesetzlichen Markenrechtsverletzung zu beachten.
Über jeder, rechtlich abgesicherte, Markeneintragung kann man sich zuverlässig informieren und wenn man die Eintragung beachtet und vorausgesetzt man wählt nicht gerade einen Allerweltsnamen für seine Domain, dürften Probleme damit dann nahezu ausgeschlossen sein.
Wenn es bei der eigenen Domain weniger um den Privatbereich und mehr um den geschäftlichen Erwerb einer Domain geht, tut der Firmeninhaber sowieso gut daran sich ggf. geschaffene Marken selbst registrieren zu lassen, sofern natürlich die Gegebenheiten dafür geschaffen wurden.
Allen anderen sei wieder einmal eine gute Portion Kreativität ans Herz gelegt, denn mit dieser lassen sich sehr einprägsame Firmennamen und später Domainnamen zustande bringen. Mal davon ab, dass jeder Firmenname, hinter dem ein fantastisches Produkt steht, sowieso im Gedächtnis bleibt und darum geht es ja schließlich.
Weder ICANN, noch die Trademark Clearinghouse scheinen etwas gegen den neusten Trend der Markentrollerei unternehmen zu wollen, also können wir eigentlich gewiss sein, dass wir in naher Zukunft weitere kuriose Meldungen bezüglich neuer TLDs und dessen Auswirkungen erhalten werden. Zumindest tragen Villa, Bank, Golf und Party so wenigstens zur allgemeinen Belustigung bei.
Meinung von Domainsmalltalk:
Der Fehler liegt wohl bei den Wort/Bildmarken. Da wird ein Bild in Kombination mit einem Text geschützt. Fiktives Beispiel: man nehme das Wort „Domain“ und ein kreatives Bild und lasse sich das als Wort/Bild Marke für den Domainhandel schützen, was als reine Wortmarke nicht möglich wäre! Bei den Trademark Überprüfungsstellen wird aber dennoch eine Warnung ausgegeben, das angeblich Makenrechte an dem Wort „Domain“ besteht, obwohl das eigentlich nur in Kombination mit dem Bild zutrifft.
Es besteht also noch sehr großer Nachholbedarf bei der Domainmarkenrechtüberprüfung!
Autor: Wolfgang Wild domainsmalltalk.com