Domainrecht: Domain Hijacker im schwarzen Anzug ?

18. September 2014 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Die City Bank unterliegt im Domainstreit um die Domain citybank.com

Und nicht nur das: In Texas registriert und mit eigentlichem Sitz in Großbritannien wird das Unternehmen City Bank auch noch des Reverse-Domain-Hijacking bezichtigt.

Was für eine Blamage! Da geht eine gestandene Bank 15 Jahre zu spät her Domain-Ansprüche geltend zu machen und verliert nicht nur, sondern bekommt auch noch vorgeworfen, dabei Böses im Sinn gehabt zu haben.

Nicht nur, dass es ja schon mehr als peinlich ist, nicht zu bemerken, falls dies denn überhaupt der Fall war, dass der eigene vermeintliche Markenname gar kein Markenname ist, sondern lediglich eine Zusammenfügung zweier viel zu allgemeiner Begriffe nämlich ‚City’ und ‚Bank’, jetzt mussten die Antragsteller sich auch noch vorwerfen lassen, dass eigentlich sie selbst die Übeltäter sind. Dumm, denn die Domain, die sie so gerne annektiert hätten, wurde schon drei bis vier Jahre früher registriert, als die eigene, heißt, zum Zeitpunkt der Registrierung ihrer Domain war ihnen bekannt, dass der Domainname, den sie jetzt, 15 Jahre später beanspruchen, schon längst registriert war.
Schnell zeigte der E-Mail-Verkehr, dass der Domain-Antragsgegner ihnen die gewünschte Domain nicht für $ 180.000 angeboten hat und dass diese nicht einmal zum Verkauf stand.

Damit aber nicht genug, so wurde entschieden, denn jetzt widmete man sich der Thematik ReverseDomainHijacking. Oft versucht und genauso oft gescheitert handelt es sich hierbei um die Bemühung den nachträglichen Zuschlag für Internet-Domains zu erhalten, indem man vorgibt, das Markenrecht an dem Namen innezuhaben.
Im Falle der texanischen City Bank scheiterte dies schon allein daran, dass diese gar kein Markenrecht besaß. Kurzum wurde hier also bestätigt, dass nicht nur kein Recht auf die Domain bestand, kein Markenrecht bestand und zudem wurde dieser Versuch auch noch als Reverse_Domain_Hijacking eingestuft.

Eine Schlappe auf ganzer Linie. Eigentlich sollte man meinen, dass gerade eine Institution wie eine Bank in der Lage sei, zumindest ein Markenrecht ordentlich in Anspruch zu nehmen und dann auch geltend zu machen, doch hier scheint es förmlich so, als ob sich niemand vorher Gedanken darüber gemacht hat oder schlichtweg uninformiert war? Kaum zu glauben, aber so geschehen. Was in Deutschland durchaus noch fraglich gewesen wäre, denn der Begriff ‚City’ dürfte hier nicht unabdingbar zu der Gruppe der allgemein gebräuchlichen Begriffe zählen, so war das in den USA und auch in England absehbar.

Auch die Tatsache erst 15 Jahre später Ansprüche anzumelden erscheint eigenartig, doch Böses will man einer Bank ja nun nicht gerade unterstellen. Langsamkeit und Unüberlegtheit wohl eher, vielleicht auch ein wenig zu viel Zuversicht als Bank mit diesem Namen in dem vorliegenden Fall zu gewinnen.

Meinung von Domainsmalltalk:
Was dieser Fall einmal mehr zeigt, ist vor allen Dingen, dass Unternehmen gut daran tun, sich ihren Markennamen genau zu überlegen, gut zu recherchieren und diesen dann auch eintragen zu lassen. Immer wieder gern gesehen sind hierbei kurze und prägnante Namen, die keinerlei Verwechselung mit allgemein gebräuchlichen Worten zulassen. Mal davon ab, dass Domainverwechselungen hier nahezu ausgeschlossen sein dürften, so dürfte es bei sehr kreativen Namen auch ein Leichtes sein, sich diese in allen Varianten, die denkbar sind und das sind vermutlich nicht gerade viele, als Webdomain registrieren zu lassen.

Mit ein bisschen Fantasie gewürzt ist es dann sogar vielleicht möglich ein Domainbegriff zu erschaffen, der nur eine Schreibweise hergibt und die man dann lediglich mit sämtlichen neuen Domain-Endungen, derzeit schlappe … keine Ahnung aber es sollen in den nächsten Jahren 1.300 dazu kommen ;), eintragen zu lassen.

Autor: Wolfgang Wild, Domainsmalltalk

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