Urheber eines Werkes kann nur ein menschliches Wesen sein !
So zumindest der Tenor im Entwurf des Kompendiums, welches die US-Copyright-Behörde in einem Streitfall zurate zog. Tiere, Pflanzen, die Natur, übernatürliche und göttliche Wesen gucken leider in die Röhre, wenn es nach der US Behörde geht, denn denen bleibt das Copyright verwehrt.
Irrsinn, oder nur unnütze Bürokratie mit rechtlichem Hintergrund ?
Dass die USA die Thematik Urheberrecht ein wenig anders als Deutschland sieht, ist jedem bekannt. Schon der Name Copyright verrät, dass es einen gravierenden Unterschied geben muss und tatsächlich tut es das auch. Viele Jahre lang gab es in Amerika keinerlei Urheberrechtsgesetz, auf welches sich die Schöpfer eines Werkes hätten berufen können. Diese waren bis Ende der 80er gezwungen, bei der Copyright-Behörde ein Recht am Werk eintragen zu lassen. Dank Domain&Internet&Co. hatte sich dies dann geändert und ein Copyright bestand auch ohne, dass dies eingetragen worden wäre, doch um etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird die Eintragung auch heute noch empfohlen.
Im heutigen Internetzeitalter und der neuzeitlichen DomainTechnik, sorgt nun dafür, dass der einst so klare Begriff des ‚Schöpfers’ neuerdings nicht mehr so klar ist, denn die Domainseite Wikimedia stand kürzlich tatsächlich vor der Problematik, dass ein Affe Urheber eines Fotos sein sollte. Denn da hatte doch wirklich ein vorwitziges Makaken-Weibchen des Fotografen Slater’s Kamera annektiert und Fotos von sich selbst geschossen. Als Wikimedia ihn als Urheber benannte, weigerte sich Slater dies zu akzeptieren und es entbrannte eine Debatte darüber, ob ein Tier Urheber eines Werkes sein kann.
Mit Sicherheit ein interessantes Diskussionsthema für einen dunklen Winterabend am lauschigen Kaminfeuer, nicht so aber für die Foundation und die Copyright Behörde, die nun entschied, dass der Urheber eines Werkes menschlicher Natur sein muss.
Interessant vor allen Dingen deswegen, weil Tiere, wie mittlerweile bekannt ist, sehr wohl Schöpfer von künstlerischen Werken sein können, einige Zoos unterstützen ihre Affen dabei, indem sie ihnen Malutensilien zur Verfügung stellen, den Argumenten der Behörde folgend wären diese so geschaffenen Werke aber nun Public Domain!
Natur, Pflanzen, übernatürliche und göttliche Wesen, okay, sofern sie nicht die Fähigkeit entwickeln sich zu materialisieren und für ihre Rechte einzutreten, doch ob die Gesetzgebung in Deutschland ebenso entscheiden würde, kann fraglich bleiben. Abgesehen von Wildtieren, gibt es zumeist einen Tierbesitzer oder zumindest Halter und man könnte hier auch die Theorie vertreten, dass das Urheberrecht in diesen Fällen zumindest auf Besitzer oder Halter übergehen müsste.
Wie dem auch sei, in dem vorliegenden Fall hat Wikimedia sich durchgesetzt und das Foto als Public-Domain deklariert und so darf das Foto ungestraft auf jeder Domainseite weitergegeben, kopiert und veröffentlicht werden.
Was dieser Fall aber ganz hervorragend zeigt ist, wie sehr einige Gesetzgebungen dem aktuellen Stand der Technik, der Natur und unserer Gesellschaft hinterherhinken. Auch in einigen anderen Bereichen war es die virtuelle Welt, die den Gesetzgebern und denen, die diese Gesetzgebungen anwenden müssen, schlaflose Nächte bereitet hat. Seit der Omnipräsenz des Internets mit seinen unzähligen Domainendungen sind viele Dinge nicht mehr so, wie sie einmal waren und heute ist vieles möglich, was noch vor einigen Jahrzehnten als undenkbar weggewischt wurde. Ob dies nun gut oder schlecht ist, darüber werden sich die Experten bestimmt noch in einigen Jahrzehnten streiten.
Meinung von Domain-Smalltalk:
Fakt ist, wenn es nur um die ‚intellektuellen Konzepte eines Autors’ gehen würde, dann dürften auch einige Menschen niemals als Urheber irgendeines Werkes infrage kommen 😉
Autor: Wolfgang Wild Domain_Smalltalk