Tippfehler-Domains: Die neue Art Geld im Schlaf zu verdienen?
Wohl eher nicht, wenn man bedenkt, dass kaum noch jemand sich die Mühe macht ganze DomainURLs einzutippen. Viel eher wird der Favoritenordner genutzt, die Browseranzeige der am meisten genutzten Domains der vergangenen Tage oder die automatische URL-Vervollständigung.
Nichtsdestotrotz sind einige findige Geschäftemacher auf Typosquatting gekommen und dieses Thema beschäftigte sogar schon den Bundesgerichtshof.
Typosquatting zu Deutsch Tippfehlerbesetzung bedeutet nichts anderes, als das irgendjemand darauf setzt, dass ein User einen Tippfehler in eine getippte Domainadresse eingibt, zum Beispiel .com anstatt .org oder www.maxmusermann anstatt www.maxmustermann. Diese ähnlich klingende Domain hat der einfallsreiche Geschäftsmann vorher registrieren lassen und hofft nun auf viel Traffic seiner Domain. Zum einen wird gehofft, dass der User eine der vielen Anzeigen, die die Domain zu bieten hat, anklickt oder es wird einfach ein Cookie gesetzt, der dann für alle möglichen Dinge genutzt werden kann unter anderem um Provisionen für später besuchte Domain-Seiten einzukassieren. So der harmloseste Fall.
Im schlimmsten Fall kann sich der User auf einer solchen Internet-Domain natürlich auch eine Schadsoftware einfangen, doch dies geschieht laut einem Test mit 15.000 Tippfehler-URLs lediglich in 2,7% der Fälle, wie das Sicherheitssoftwareunternehmen Sohos herausfand.
Ob es sich hierbei jetzt um ein besonders lukratives Geschäft handelt, ist fraglich, denn schon Jahren sind gerade große Marken und Unternehmen dazu übergegangen, sich zumindest die .de und .com Adressen ihres Marken- oder Firmennamens zu sichern und zusätzlich möglichst viele verschiedene Schreibweisen.
Ein richtiges Geschäft scheint daraus nicht geworden zu sein, denn sonst hätte es mit Sicherheit irgendjemand mittlerweile perfektioniert und ausgebaut. Dies könnte natürlich auch daran liegen, dass Webspaceanbieter mitunter eine Klausel in ihren Verträgen stehen haben, die besagt, dass ein erworbener Webspace innerhalb einer bestimmten Zeitspanne in Benutzung gegangen sein muss. Damit möchte man eine zu große Anzahl an DomainBaustellenseiten und Platzhaltern vermeiden. Oftmals sind auch reine Werbeseiten auf den DomainServern nicht erwünscht.
Dem User kann also für die Zukunft nur angeraten werden, noch genauer hinzusehen, auf welche Webseite man denn gerade surfen will und immer mal wieder einen Blick auf die Domainadressleiste zu riskieren, um sicherzustellen, dass man sich auch auf der richtigen Domain befindet.
Ist man dann doch wieder erwarten auf einer Domain-Vertipper-URL gelandet heißt es möglichst schnell die Seite zu schließen und am besten den Browserverlauf zu löschen, als auch Chronik und Cache.
Dass immer ein aktuelles Virenprogramm im Einsatz sein sollte, das braucht man wohl niemandem mehr zu raten.
Grundsätzlich ist es keine schlechte Idee, schon der Einfachheit und Zeitersparnis halber, von der automatischen Domain-URL-Vervollständigung Gebrauch zu machen. Vorausgesetzt natürlich, dass man sich nicht vorher die Finger beim Herumprobieren ausgedachter URLs wundgetippt hat.
Möchte man eine Seite besuchen, die man vorher nicht besucht hat, so empfiehlt es sich, eine geeignete Suchmaschine mit der Suche nach der korrekten Adresse zu beauftragen oder zumindest beim Abtippen oder Kopieren der URL auf Tippfehler zu achten.
Hinweis Domainsmalltalk:
Und wer jetzt glaubt einen Geheimtipp für ein paar schnelle Euros bekommen zu haben und schon dabei ist ein Plätzchen in seiner Geldkassette freizuräumen, dem sei besonders §4 des UWG, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, ans Herz gelegt. Lesen bildet ja bekanntlich und in diesem Fall könnte es auch noch verhindern, dass man ganz kräftig eins aufs Mützchen kriegt, weil man mit der Tippfehlerdomain Rechte Dritter verletzt.
Autor: Wolfgang Wild Domain-Smalltalk