Domain Recht: Bilder auf der eigenen Domain? Achtung!

9. September 2014 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

rechtliche Aspekte der eigenen Domain – 2. Fotos & Bilder

Was wäre eine Domainwebseite ohne Fotos, Bilder, Grafiken und Videos? In der heutigen Zeit eine ziemlich langweilige Angelegenheit, doch aufgepasst! Gerade in diesem Bereich ist die Gesetzgebung genauso eindeutig, wie penibel bei der Verfolgung von Nichteinhaltung der Regeln.

Wann darf also denn nun wer welche Fotos und Bilder auf seiner eigenen Webpräsenz nutzen?

Eigentlich ist die Regel ganz simpel: Einzig und allein selbst gemalte Bilder und entworfene Grafiken kann der Domaininhaber gefahrlos auf seiner Domain veröffentlichen! Bei allen anderen sieht es anders aus und es ist eine Lizenz und/oder Genehmigung erforderlich.

Die beliebtesten Fotomotive sehen wir uns einmal genauer an:

Sehenswürdigkeiten & Denkmäler
Gerade dies ist eine Rubrik, die man nicht unterschätzen sollte, denn es ist ein Irrglaube, dass nicht passieren kann, wenn man diese ohne Personen davor fotografiert. Das könnte sich als falsch erweisen, hat sich doch zum Beispiel ein französisches Unternehmen die Beleuchtung des Eiffelturms schützen lassen. Anderen Sehenswürdigkeiten geht es ähnlich und man sollte sich hier besser vorab informieren und ggf. die zuständigen Unternehmen um Erlaubnis bitten und zwar vor einer Veröffentlichung solcher Fotos auf der eigenen Domain-Präsenz.

Tieraufnahmen in Zoos
In Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, gilt die Panoramafreiheit, die besagt, dass man Ansichten von Gebäuden und anderen Dingen von außen fotografieren und veröffentlichen darf, ohne den Inhaber der Rechte fragen zu müssen. Dies gilt aber nur, wenn das Foto von einem öffentlich zugänglichen Ort gemacht wurde. Soweit so gut, denn dies müsste dann ja auch auf Tieraufnahmen in Zoos zutreffen. Tut es aber nicht, denn das Zoogelände ist Privatbesitz, also muss auch hier die Erlaubnis vor Veröffentlichung der süßen Eisbärchen & Co. auf seiner Domainsite eingeholt werden.

Partyfotos bei nicht öffentlichen Veranstaltungen
Keine Chance, denn es gibt das Recht am eigenen Bild und damit muss jeder, der auf einem der Fotos zu sehen ist um Erlaubnis gebeten werden und damit Schluss.

Urlaubsfotos
Hier ist zu beachten, dass sobald ein anderer Tourist klar auf dem Foto erkennbar ist oder gar im Mittelpunkt des Bildes steht, ist die Erlaubnis einzuholen vor der Veröffentlichung auf der eigenen Internetdomain. Es sollte klar sein, dass das nicht nur für andere Touristen, sondern auch für alle anderen Personen gilt.

Fotos von Prominenten
Prominente und zeitgeschichtliche Personen dürfen in der Öffentlichkeit fotografiert werden und diese Fotos dürfen auch ohne Genehmigung veröffentlicht werden.
Öffentliche Veranstaltungen, Feste, Festivals, Demonstrationen und ähnliche dürfen ebenso fotografisch dokumentiert und veröffentlich werden ohne Erlaubnis.

Fotos von Wikimedia
Beliebt ist Wikimedia wegen ihrer teilweise sehr professionell aussehenden Fotos und der deutlichen Lizenzangabe. Wer diese beachtet und brav den Fotografen nennt, ist auf der sicheren Seite.

Fotos von Agenturen
Stock-Photo-Agenturen, die Bilder in Massen verkaufen sind eine gute Quelle, sofern man sich über die Lizenzen genau informiert und diese einhält!

Meinung von Domainsmalltalk:
Die Verletung von Bildrechten kann eine teuere Angelegenheit sein, die schnell mehrere hundert oder tausende Euros kostet. Verwenden Sie also nur folgendes Material:

Nur selbst gemalte oder erstellte Bilder und Grafiken sind problemlos.
Bei allen anderen Fotos und Bildern immer die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen. Bei Gebäuden bei dem Besitzer, bei Tieren und Natur, bei dem Besitzer des Grundstücks, auf dem diese zu finden sind.
Bei Fotos aus dem Netz IMMER die jeweilige Lizenz beachten, Fotografen nennen und im Zweifelsfall nachfragen!

Fotos, Bilder, Grafiken und Videos aus unbekannten Quellen sind auf der Domain-Präsenz immer tabu!

Sollte doch eine Abmahnung ins Haus flattern diese und die darin genannte Frist unbedingt beachten und immer anwaltlichen Rat einholen.

Autor: Wolfgang Wild Domain Smalltalk
Hinweis: keine Rechtsberatung, sondern lediglich unsere eigene Meinung.

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