Mittlerweile fast täglich hört man von den neuen TLD’s und immer öfter kommen dabei Fragen und/oder Probleme auf, um die man sich offenbar vorher keine Gedanken gemacht hat. Vermutlich, weil man wieder einmal nur die vermeintlich ach so vielen ungenutzten Möglichkeiten dabei im Auge hatte und nicht die kuriosen Umstände, die sich daraus ergeben könnten. Und da .biz, .net und .org sich nicht wirklich durchsetzen konnten, kommt jetzt eben die neue Domainendung .GMBH.
Mal von den vielen, kleinen Konkurrenzkämpfen abgesehen, die sich um die neuen Domainendungen ranken, absehbar, wie manch einer finden wird, kommen jetzt aber auch regelrechte Unsinnigkeiten auf, zum Beispiel, dass sich um die .GMBH gleich fünf Unternehmen bewerben. Das wäre noch nicht verwunderlich oder fragwürdig, wohl aber, dass drei dieser Unternehmen aus den USA stammen.
Wie bekannt sein dürfte, gibt es die Rechtsform GmbH nämlich nicht in den USA. Bisweilen wird die LLC, also die Limited Liability Company, gerne damit gleichgesetzt, doch hinkt dieser Vergleich gewaltig. Wieso also bewirbt sich ein US-Unternehmen dann überhaupt für diese Endung? Hier dürften wirtschaftliche Gründe wohl an erster Stelle stehen, denn bei geschätzten über 1,2 Millionen GmbHs in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein winkt ein lukratives Geschäft, sofern all diese sich mitten in das neue Domain-Endungen Chaos stürzen wollen.
Das Problem hierbei dürfte nicht nur die Tatsache darstellen, dass es diese Rechtsform in den USA gar nicht gibt, viel eher die, dass mit der Verwaltung dieser Endung dort, auch dortige Gesetze für Registrierung, Erwerb und Betreiben gelten dürften. Zwar wollen wir hier keine Wirtschaftspolitik schreiben und auch keinen Exkurs ins Wirtschaftsrecht oder Internetrecht unternehmen, doch soviel dürfte klar sein: Hier sind Probleme vorprogrammiert. Entweder die der rechtlichen Zuständigkeit für Seiten, die zukünftig mit .GMBH betrieben werden oder gleich die, dass Unternehmen Abstand von der verfügbaren TLD nehmen, um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Grundsätzlich wäre wohl erst einmal die Frage zu klären, wie sinnvoll es überhaupt ist, Rechtsformen oder wohl eher Rechtsformabkürzungen als DomainEndungen zuzulassen, beinhaltet der Besitz dieser doch erst einmal die Verantwortung der Registrare auf Prüfung. Dahingehend, dass sich kein Registrant der wettbewerbsrechtlichen Täuschung strafbar macht. Obsolet zu erwähnen, dass der Internetnutzer sich dann in Zukunft vermutlich auch bald mit .GMBH&COKG, .GBR, .OHG und vielem mehr herumschlagen dürfen wird.
Jetzt soll also in einem Auktionsverfahren darüber entschieden werden, wer den Zuschlag erhält. Ob das der richtige Weg ist eine solche Entscheidung zu treffen, darüber werden sich kluge Köpfe bestimmt irgendwo Gedanken gemacht haben. Wesentlich sinnvoller würde hier eine Entscheidung nach zum Beispiel rechtlichen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten anmuten, aber offenbar zieht man dies nicht in Betracht.
Dass einer der Bewerber jetzt dazu auffordert, sich unterstützend an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu wenden, damit die Endung im eigenen Land bleibt, erscheint fast infantil, hätte man sich doch vorher Gedanken, um genau diesen Punkt machen müssen. Schließlich müssen sämtliche Domain TLD’s zur Zulassung beantragt werden.
Wieder einmal ein hausgemachtes Problem, welches sich ohne Weiteres hätte verhindern lassen, aber hey, die Internetgemeinde ist geduldig und dies nicht die erste Unsinnigkeit, die das allgegenwärtige Medium, welches jeden über 12 fest im Griff hat, hervorgebracht hat, also: zum Ersten, zum Zweiten und zum …
Autor: Wolfgang Wild, Domainsmalltalk