Domain TLD: .hamburg ab 27. August 2014 um 11 Uhr, Domainregistrierung für jedermann!
Bereits am 14. Juli 2014 eingeschränkt an den Start gegangen hatte die neue Top Level Domain .hamburg schon vor dem Termin 80.000 Vorbestellungen zu verzeichnen. Nach .berlin ist dies nun die zweite TLD Endung, bei der eine Stadt der Namensgeber war.
Bei den meisten neuen Top Level Domainendungen fragt man sich, was diese denn eigentlich implizieren wollen, bei .hamburg scheint dies offensichtlich: Einen Bezug zur Stadt Hamburg herstellen.
Dies war für Firmen schon in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis 13. August 2014 möglich, die sich in die Markendatenbank Trademark Clearinghouse haben eintragen lassen. Diese sogenannte „Sunrise-Phase“ gibt eingetragenen Inhabern von Markenrechten das Privileg die Ersten zu sein, die sich registrieren dürfen.
Für alle anderen fällt der Startschuss zur .hamburg Domain am 27. August 2014.
Sinn und Zweck dieser neuen Endung soll nicht nur sein, seine eigene persönliche Verbundenheit zur Stadt auch im World Wide Web darstellen zu können, vielmehr geht es hier um marketingtechnischen Nutzen, der sich hinter dieser Endung verbirgt. Viele versprechen sich hiervon eine bessere Suchmaschinenplatzierung und einfachere Auffindbarkeit wird doch der eigene Marken- oder Firmenname direkt mit der Stadt in Verbindung gebracht.
Bis zu 60 Euro pro Jahr kostet der Beweis der Städteverbundenheit den Domainregistranten, der sich hoffentlich den ausgeschriebenen Wunschdomainnamen mitsamt Endung vorher einmal aufgeschrieben hat, damit vor allen Dingen der internationalen Welt solch verwirrende Redundanzen wie beispielsweise hamburger.hamburg erspart bleiben.
Wird es aber wohl, denn vor der Registrierung hat das Internet oder besser in diesem Fall die ICANN unter anderem, Richtlinien zur Registrierung festgelegt und damit wird klar: Nicht jeder kann eine Domain mit der Endung .hamburg beantragen.
Bei der Registrierung gilt das ‚wer zuerst kommt malt zuerst’ -Prinzip, des Weiteren muss der zukünftige Domaininhaber irgendeinen persönlichen Bezug zur schönen Hansestadt haben, sei es durch Geburt, Arbeitsplatz, Betriebsstätte etc. haben. Das bei der Registrierung weder Markennamen noch Rechte Dritter verletzt werden und die Registrierung natürlich keine wettbewerbswidrigen Zwecke zugrunde liegen dürfen bedarf wohl keiner Erwähnung. Karl Käse aus Köln darf mit .hamburg also offenbar nicht prätendieren, dass er Hamburg eigentlich auch ganz toll findet.
Um nun gewieften und ausgesprochen geschäftstüchtigen Abmahnanwälten wieder ein neues Verdienst-Tor zu öffnen, ist es jedermann gestattet, diesen und sämtliche weitere Punkte der Registrierungsrichtlinien überprüfen zu lassen. Man sieht sie schon förmlich vor sich, die armen, bald kurz vor dem Burn-out stehenden, Richter, wie sie sich in Zukunft durch die, zugegebenermaßen recht kurze, Lebensgeschichte von Mäxchen Fischer wühlen müssen, weil dieser, studiumsbedingt kurzfristig seiner Heimatstadt abtrünnig geworden ist.
Problematischer dürfte allerdings die Tatsache sein, dass mehr Domainendungen auch mehr Möglichkeiten bieten, unter anderem gewollt oder ungewollt einen der unzähligen, eingetragenen Markennamen zu nutzen. Für Markenrechtsinhaber, die Vorkehrungen treffen wollen bedeutet dies, dass sie sich möglichst sämtliche Kombinationen sichern sollten, die denkbar wären als Domainnamen. Bisher sind es im Jahr 2014 schlappe 286 Endungen gewesen, die neue hinzugekommen sind und so viel mehr werden es bestimmt nicht werden, da man die Anzahl der Neuzulassungen auf 1.000 begrenzt hat. Das macht dann 1.000 maximal dieses Jahr, 286 gibt es schon, dann die Jahre zurückgerechnet bis zur Einführung des eigenen Markennamens … wer hat mitgerechnet? Wobei, vermutlich macht ja nicht jede Kombination Sinn, also ziehen wir mal wieder welche ab, rechnen die Kosten für all die Registrierungen hinzu und kommen auf? Eine verdammt hohe Summe, die die Wirtschaft ankurbelt! Also, alles paletti.
Autor: Wolfgang Wild
Quellen: news.google.de, punkthamburg.de, trademark-clearinghouse.com