Domain Provider Wechsel: wenn sich der alte Domain Provider weigert

21. November 2013 | Von | Kategorie: Domain Knowhow, Domain News

Immer wieder kommt es vor, das sich der Altprovider bei einem geplanten Domain Provider Wechsel quer stellt und den benötigten Domain Authcode für den Domainproviderwechsel verweigert.

Die Gründe können vielfältiger Natur sein. Zahlungsverzug, rechtliche Streitigkeiten, fehlende Authentifizierung etc…..

Sofern es sich aber um eine .de Domain handelt, können Sie sich an die DENIC „die zentrale Verwaltung aller .de Domains“ wenden und Ihre Problematik vortragen. Diese wird den Altprovider mehrfach anmahnen und ihn auffordern die Gründe der Domain KK Verweigerung zu schildern. Sollten diese nicht den DENIC Domainrichtlinien entsprechen, wir dieser verdonnert dem Providerwechsel zuzustimmen und den Authcode zu übermitteln.

Das kann sich über mehrere Tage, bis Wochen hinziehen.

Es gibt aber auch einen schnelleren Weg um eine de Domain, ohne Zustimmung des alten Domain Providers zu einem neuen Domainregistrar zu transferieren.

Das so genannte Domain Authinfo 2 Verfahren.

Beim Antrag eines Domain-Authinfo-2-Code, wird die DENIC einen Domain Authcode selbst generieren und diesen per Einschreiben, an die bei der Domain hinterlegte Postadresse schicken.

Der Domainauthinfo2code ist meist kostenpflichtig und die Domain Provider verlangen sehr unterschiedliche Vergütungen dafür. Ein Domain Hoster Vergleich ist deshalb angeraten.

Teilen Sie also Ihren neuen Domain-Registrar mit, dass sich der alte Domainprovider weigert, oder nicht auf Ihren Domain KK Antrag reagiert und bitten den neuen Domain Hoster einen so genannten Authinfo 2 Antrag bei der DENIC zu stellen.

Mit diesem Domain Authcode 2 kann dann der neue Domainhoster den Umzug Ihrer Domain problemlos durchführen.

Anmerkung von Domain Smalltalk:
Der Domain-Provider-Wechsel mit dem Domain-Authinfo-2-Verfahren ist zwar problemlos möglich, aber beendet nicht die Streitigkeiten oder den Zahlungsverzug den Sie mit Ihrem alten Domain-Provider hatten. Denn dieser wird auch nach dem Providerwechsel ohne seine Zustimmung (Domain Zwangs Umkonnektierung) auf seine Forderungen bestehen.

Es ist also keine gute Idee um zum Beispiel, trotz Mindestvertragslaufzeit mit diesem Domain Providerwechselverfahren einen Domain Vertrag vorzeitig zu beenden, aber sicherlich sehr hilfreich, wenn die Domain nicht erreichbar ist und der Domainhoster nicht reagiert, oder nicht erreichbar ist.

Autor: Wolfgang Wild
Quellen: denic.de

 

 

 

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